Grunderwerbssteuer Berechnungsgrundlage

Hallo,

eine zu zweit erworbene Immobilie (nicht verheiratet, nicht verwandt…)soll nun möglichst günstig komplett auf einen der Eigentümer übertragen werden. Demnach wird für den der diese erhält Grunderwerbs- oder Schenkungssteuer fällig.
Berechnet sich die Grunderwerbsseuer aus der Hälfte des damaligen Neupreises, der jetzigen tatsächlichen Restschuld die übernommen wird oder nach einem beliebiger Wert aus einem notwendigen Kaufvertrag (z.B. im Extremfall nur 1,-€)?
Wie und von wem wird diese Berechnungsgrundlage ermittelt und festgelegt?
Welche Möglichkeit gibt es um die anfallenden Steuern möglichst gering zu halten?

Doppelposting - hier bitte nicht antworten!
(sondern im Brett Steuern, wo die Frage hingehört)