Hallo,
ein Grundstück soll von Privat verkauft werden. Dem Verkäufer gehört das Grundstück seit langer Zeit.
Die Gemeinde hat das Baugebiet inzwischen erschlossen, der Verkäufer hat die Erschließungsgebühren bezahlt.
Werden beim Verkauf des Grundstücks die Erschließungskosten bei der Grunderwerbssteuer berücksichtigt? Der Verkäufer würde sie 1:1 berechnen.
Werden die Erschließungskosten bei den Notarkosten berücksichtigt?
Grüße Alexander