Grunderwerbssteuer Erschließungskosten

Hallo,
ein Grundstück soll von Privat verkauft werden. Dem Verkäufer gehört das Grundstück seit langer Zeit.
Die Gemeinde hat das Baugebiet inzwischen erschlossen, der Verkäufer hat die Erschließungsgebühren bezahlt.

Werden beim Verkauf des Grundstücks die Erschließungskosten bei der Grunderwerbssteuer berücksichtigt? Der Verkäufer würde sie 1:1 berechnen.

Werden die Erschließungskosten bei den Notarkosten berücksichtigt?

Grüße Alexander

Hallo Alexander,

Werden beim Verkauf des Grundstücks die Erschließungskosten
bei der Grunderwerbssteuer berücksichtigt? Der Verkäufer würde sie 1:1 berechnen.

Grunderwerbssteuer und Notarkosten berechnen sich nach dem beurkundeten Kaufpreis. Wenn die Erschließungskosten darin enthalten sind, werden sie natürlich berücksichtigt.

Werden die Erschließungskosten bei den Notarkosten berücksichtigt?

siehe oben.

Gruß

Nordlicht