Hallo lieber Fachmann/Fachfrau,
ich versuche $3 Nr.3 GrEStG zu verstehen, aber als Nicht-Jurist sind die Formulierungen ganz schön hakelig.
(http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html))„Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat“. Der überlebende Ehegatte? Von wem? Muss der Ehemann erst versterben damit das gilt oder wie ist das zu verstehen?
Folgender Beispielhafter Fall: jemand ein erbt ein halbes Haus, die andere Hälfte erbt seine Schwester. Nun möchte derjenige das Haus aber lieber mit seiner Ehefrau als mit seiner Schwester teilen und daher der Schwester das halbe Haus zusammen mit seiner Ehefrau abkaufen (Zugewinngemeinschaft).
Gilt damit immer noch dass keine Grunderwerbssteuer anfällt oder würde das nur gelten wenn er es alleine kauft?
Vielen Dank für die Aufklärung!
Yummi