Für eine vor einem Jahr von dem Stiefvater gekaufte Wohnung wurde Grunderwerbssteuer gezahlt. Erst ein Jahr später wurde klar, dass dafür gar keine Grunderwerbssteuer hätte gezahlt werden müssen. Gibt es eine Chance, die Grunderwerbssteuer rückwirkend erstattet zu bekommen?
Ein Grunderwerbsteuerbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in welcher unter anderem eine Prüf- und Widerspruchsfrist von vier Wochen genannt wird.
Die Aufhebung oder Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide erfolgt unter den in § 16 Grunderwerbsteuergesetzgenannten später eintretenden Voraussetzungen.
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