Grunderwerbssteuer - Warum wird der Wert der gesamten Eig.tumswohnung genommen?

Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Berechnung der Grunderwerbssteuer?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird mir die Gesamtsummer zur Berechnung herangezogen. Warum nicht nur der Grundstückswert? 

Hallo!

Man will also „nur“ für seinen vielleicht 1/65 Anteil am Grundstück zahlen und nichts für den Wohnungswert (Kaufpreis) ? Das wäre in der Tat sehr günstig.

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/frage…

MfG
duck313

Servus,

ein Grundstück bildet im germanischen Recht eine Einheit aus Grund und Boden und allem, was damit fest verbunden ist.

Diesem Prinzip folgt auch § 1 Abs 1 GrEStG.

Überall, wo im Steuerrecht gedanklich eine Trennung von Grund und Boden und Gebäuden vorgenommen wird, ist das in der entsprechenden Quelle - als Ausnahme zur Regel - explizit genannt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder