Grunderwerbssteuer - wie berechne ich das

Hallo!
Berechnet sich die Grunderwerbssteuer aus dem Haus und dem Grundstück zusammen oder aber lediglich aus dem Grundstück ohne Haus an sich? Danke für ihre Hilfe.

Na das kommt doch darauf an ob Altbau oder Neubau. Zumindest in unserem Bundesland. Wenn z.B. derjenige, der das Grundstück vermittelt, dann auch baut (Bauträger), dann ist auch das Haus mit der Grunderwerbssteuer belegt. „Autsch!“

Hallo!

Berechnet sich die Grunderwerbssteuer aus dem Haus und dem
Grundstück zusammen oder aber lediglich aus dem Grundstück
ohne Haus an sich? Danke für ihre Hilfe.

Guten Morgen,

Grundstück inkl Gebäude.

(auch bei Wikipedia nachzulesen ohne posten zu müssen)

Grundstück + Haus bilden den Kaufvertrag. Danahc berechnen sich sowohl die Notar als auch die Grunderwerbsgebühren.
Ich glaube, für mitverkaufte Einbauteile wie Küche etc. wird das nicht fällig, wenn es im Kaufpreis gesondert ausgwiesen wird.

LG Kathrin

Da das Haus rechtlich sozusagen „Nebensache“ aber Bestandteil ist, wird beides „besteuert“
Gruss
H.G.

Hallo Tashunko,

Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag. Sie beträgt 3,5 % vom Kaufpreis (einige Bundesländer nehmen bereits 4,5 %). Bevor die GrErwSt nicht gezahlt ist, erfolgt keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch!

Wird zunächst nur das Grundstück erworben, fällt auch nur dafür die Steuer an. Anders ist es bei einem Bauträger-Vertrag o.ä., wo Grundstück und Bauwerk zusammen vertraglich vor dem Notar geregelt werden, dann wird die Steuer auch auf das geplante Bauwerk erhoben.

Die günstigste Lösung ist: Zunächst Kauf eines unbebauten Grundstücks vom Grundstückseigentümer ohne die vertragliche Verpflichtung, innerhalb einer gewissen Frist bauen zu müssen. Bauträger- oder Architektenvertrag danach als unabhängigen Vertrag ohne notarielle Beurkundung schließen.

Freundliche Grüße
Monika19

Hallo,
die Grunderwerbsteuer errechnet sich aus dem gesamten Kaufpreis (Grund und Boden und Gebäude).
Mit freundlichen Grüßen

Hallo, soweit ich weiß, beide zusammen.
Gruß Claus

Hallo,
Die Grunderwerbssteuer rechnet sich von der Gesamtfläche,also Grundstück + Haus zusammen.

Gruß
monika61

Hallo,
die Notare in Deutschland haben eine Beratungspflicht. Dh Sie nehmen Kontakt mit einem Notar. Sie stellen ihm eine Frage. Es darf nix kosten. Wenn er eine Rechnung schickt, zeigen Sie ihn an.
(ich weiss sonst nicht wie es berechnet wird; ich muesste googeln).

Hallo,

die Grunderwerbsteuer berechnet sich nur aus dem Kaufpreisteil, der auf das Grundstück entfällt, also ohne Haus, wie der Name schon sagt.

Hallo,

Kaufpreis für Objekt (wenn Gebäude auf Grundstück steht > beides) multipliziert mit 3,5 % (in Ba-Wü; andere Bundesländer keine Ahnung; schätze aber ähnliche Höhe)

Grunderwerbssteuerbetrag errechnet sich aus Gebäude und Grundstücksbetrag.

gruß maluzo

Die Grunderwerbsteuer wird prozentual nach Landesrecht vom notarilellen Kaufpreis berechnet. In NRW sind das z.Z. 3,5 %.

Hallo
Ich war bisher der Meinung das sich die Grunderwerbssteuer aus dem (wie der Name schon sagt)Grund(stück)hervorgeht den wenn du ein Grundstück kaufst und noch kein Haus drauf steht dann muss man ja trotzdem Grunderwerbssteuer bezahlen egal ob du ein Haus drauf baust oder eine Wiese darauf anpflanzt.
LG Mausi123

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Grundsteuer bezieht auf das Haus und so auf baubare Grundstücke.

Nicht bebaubare Grundstücke haben einen anderen Steuersatz.

Mfg

Angela06