Grunderwerbssteuer

Ich habe mit meinen Brüdern eine Immobilie geerbt. Die Anteile meiner Brüder werde ich kaufen, also ohne Grunderwerbssteuer.
Kann ich diese Immobilie noch am gleichen Tag ohne Gewinn an meinen Sohn weiter verkaufen, auch wieder ohne Grunderwerbssteuer???

Soweit ich das verstehe, fällt dann Grunderwerbssteuer an. Die Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf der Erbanteile weg, weil der Staat davon ausgeht, dass das mit der Erbschaftssteuer schon abgegolten ist.

Bei einem Verkauf an Nicht-Erben ist das anders.

ob das am gelichen Tag möglich ist, kann ich dir nciht genau sagen, da man ja erst mit eintragung ins Grundbuch wirklich Eigentümer ist. Da kann dir der Notar weiterhelfen.

Nun zum Steuerlichen, generell sind eigene Kinder von der Grunderwerbsteuer befreit, siehe dazu § 3 GrEStG Absatz 6

Aber ist nicht „der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind“ von der Steuer befreit? So steht’s jedenfalls in § 3 Abs. 6 GrEStG.

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Also nur noch mal zur genauen Erläuterung, ich kann in der Erbengemeinschaft die Anteile meiner Miterben ohne die Grunderwerbssteuer kaufen und auch beim Verkauf an meinen Sohn ebenfalls ohne, nur gibt es hier eine Frist zum weiterverkaufen, oder muss ich warten bis das Grundbuch auf mich umgeschrieben ist. Es geht mir eigentlich um den zeitlichen Ablauf beim Verkauf dieser Immobilie. Vielleicht habe ich mich ja ursprünglich nicht deutlich ausgedrückt, sorry

Servus,

Du kannst ein Grundstück nur verkaufen, wenn es Dir gehört.

Das hat mit der Grunderwerbsteuer überhaupt nichts zu tun, warum hast Du diese irreführende Überschrift gewählt?

Ach ja, fast hätte ich’s vergessen: In Abteilung I des Grundbuchs steht, wer Eigentümer eines Grundstücks ist.

Schöne Grüße

MM

Es geht hier nur um die Grunderwerbssteuer, um diese zu umgehen muss die Reihenfolge genau wie beschrieben eingehalten werden? Und wenn ja, in welchem Zeitraum dürfen die Aktionen durchgeführt werden. Oder geht es auch direkt an meinen Sohn, weil die Erblasserin die Oma war. Ich hoffe, dass es jetzt verständlicher ist und meine Frage richtig beantwortet werden kann, danke euch allen

Nein, im Gegenteil.

Dass bei Veräußerungen unter Verwandten in gerader Linie keine GrESt anfällt, wurde Dir bereits erklärt, und dann hast Du erklärt, dass Du das sowieso schon wusstest. Geschenkt.

Dass man ein Grundstück nur verkaufen kann, wenn es einem gehört, ist eine Binsenweisheit.

Dass ein Grundstück dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer gehört, hab ich Dir zuletzt noch gesagt.

Und was für Fristen sollen da jetzt im Spiel sein? Oder was genau soll da noch nicht beantwortet sein?

Schöne Grüße

MM

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Solche Kommentare sind einfach nur unsachlich und unnötig. Ich weiß nicht was an der ursprünglichen Frage nicht zu verstehen war

Und ich weiß nicht, was da unsachlich gewesen sein könnte und was an den Antworten nicht zu verstehen war. Aber das sind ja auch deine Probleme, nicht unsere. Wenn man die Antwortenden mit unsachlichen Vorwürfen vor den kopf stößt, hebt das aber nicht unbedingt deren Bereitschaft, weiter kostenlos ihre Zeit zu opfern.

Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder stellst du deine Frage noch mal so, dass man versteht, was du wissen willst, oder du verzichtest auf eine Antwort.

Nun du.