Grunderwerbsteuer

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Grunderwerbsteuer:
Jemand beabsichtigt, ein unbebautes Grundstück zu kaufen, der Notarvertrag unterteilt die gesamte fällige Summe in a) den Kaufpreis für den Boden und b) die Erschließungsgebühren. Das Grundstück ist allerdings schon erschlossen.

Ist die Grunderwerbsteuer nun auf a) und b) zu zahlen oder nur auf a)?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

auf beides, da beides zusammen das Entgelt für den Erwerb der Immobilie darstellen.