Grunderwerbsteuer?

Hallo an alle,
nehmen wir mal an, eine Nichte hat von ihrer 88jährigen Tante ein Haus gekauft. Nehmen wir weiterhin an, dass auf dem Steuerbescheid für die Grunderwerbsteuer für die bisherige Pflege etwas zu dem ursprünglichen Kaufpreis dazugerechnet wurde, für das unentgeltliche Wohnrecht (man geht davon aus, dass sie 92 Jahre alt wird) auch.
Dann könnte sie auf dem Festsetzungsbescheid noch einen Posten entdecken, den sie sich nicht erklären kann. Dort könnte stehen:

Sonstige wiederkehrende Nutzung und Leistung (Vervielfältiger nach Anhang 10 zum amtlichen Erbschaftssteuerhandbuch x Jahreswert)

Bei diesem fiktiven Posten ist der Jahreswert um 600 Euro weniger, wie beim unentgeltlichen Wohnrecht, die angenommene Lebenserwartung ist gleich.
Könnte hier jemand diesen Posten erklären?
Lieben Dank und schönen Sonntag.
Petra

Könnte hier jemand diesen Posten erklären?

Nein, weil man nicht weiss, worum es sich bei diesen

Sonstige wiederkehrende Nutzung und Leistung

handelt, das müssten die Tante und die Nichte wissen!

Im Zweifel einfach beim FA anrufen und fragen!

Nein, die wissen es nicht, deshalb wurde die Frage hier gestellt.

Da hilft nur anrufen und fragen!

Da ich tagsüber keine Möglichkeit habe dort anzurufen und die Finanzämter abends geschlossen sind hätte ich es gerne ohne Anruf geklärt. Kann mir denn jemand sagen, was da noch so in Anrechnung gebracht werden könnte, vielleicht fällt ja dann bei mir der Groschen!
Lieben Dank

Sag mal, denkst Du wir sitzen hier mit der Wahrsagekugel und warten nur drauf, dass Einser zu faul ist, was selbst zu erledigen? Oder sollen wir uns jetzt hier den Kopf über etwas zerbrechen, wo der b
Betroffene keinen Bock hat, sich seinen zu zerbrechen? Es kann hier niemand wissen, was die beiden vereinbart haben könnte!

Lieben Dank für Deine Antwort, aber ich verstehe Deine Aufregung nicht so ganz. Ich habe hier ganz höflich eine Frage gestellt und wenn Dir die Frage nicht passt, oder sie Dir nicht gefällt, oder Du sie für überflüssig hältst dann antworte doch einfach nicht. Ich habe Dich nicht gebeten, Dir Deinen Kopf zu zerbrechen, so etwas würde ich nie wagen!
Liebe Grüße und ich wünsche Dir trotzdem noch einen schönen Sonntag.
Petra

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Wirf einen Blick in den notarvertrag Dort muss es drinstehen.

Gruß

Jörg