Grunderwerbsteuer

Frage 1: X hat Privat ein Grundstück gekauft. Zwei Wochen später hat er einen Bauträger, die nichts mit dem Grundstück zu tun hat Auftrag gegeben ein Haus zu bauen. Muss X in Niedersachsen Grunderwerbsteuer zahlen wegen einheitliches Vertragswerk?

Frage 2: Das Haus ist schon 5 Jahren gebaut. Kann das Finanzamt 5 Jahren nach den Kauf des Grundstücks noch verlangen dass X Grunderwerbsteuer zahlt wegen einheitliches Vertragswerk wegen „neues Beweismaterial“.

Frage 1: X hat Privat ein Grundstück gekauft. Zwei Wochen
später hat er einen Bauträger, die nichts mit dem Grundstück
zu tun hat Auftrag gegeben ein Haus zu bauen. Muss X in
Niedersachsen Grunderwerbsteuer zahlen wegen einheitliches
Vertragswerk?

Wahrscheinlich nicht. Eine rechtssichere Antwort kannst du hier aber nicht erwarten, wenn du nicht auch den Inhalt der Verträge veröffentlichst.
Zunächst spricht aber vieles dafür, dass das Vertragswerk eben nicht „einheitlich“ war, weil der Bauträger mit dem Grundstück zuvor nichts zu tun hatte.

Frage 2: Das Haus ist schon 5 Jahren gebaut. Kann das
Finanzamt 5 Jahren nach den Kauf des Grundstücks noch
verlangen dass X Grunderwerbsteuer zahlt wegen einheitliches
Vertragswerk wegen „neues Beweismaterial“.

Ja, wenn es wirklich ein einheitliches Vertragswerk war. Das Zauberwort heißt aber nicht „neues Beweismaterial“, sondern „nachträglich bekannt gewordene Tatsachen“.