wenn ich das richtig verstehen sollen zwei selbständige
Gemeinden zusammengeschlossen werden. Richtig?
Da kann keine Grunderwerbsteuer anfallen, da das Grundstück
nicht den Eigentümer wechselt, sondern lediglich die
Zugehörigkeit zur Gemeinde. Mensch das wäre ja ein Ding, wenn
jeder nochmal Grunderwerbsteuer zahlen müsste… 
Hallo Soni,
vielen Dank für Deine Antwort.
Richtig, es sollen zwei Gemeinden zusammengeschlossen werden. Jede Gemeinde hat selbst Immobilien, die als Wohnungen vermietet sind.
Die Stadtverwaltung A hat Befürchtungen, daß u. U. GrESt anfallen könnte, ich glaube es aber nicht, da ich u. a. die Entgeltlichkeit nicht als gegeben sehe (es liegt kein Kauf vor).
Könnte es denn sein, daß GrESt anfällt, wenn sich die Stadt A nur ‚vergrößert‘, indem Stadt B dazugenommen wird? Gemeint ist vor allem, daß der Stadtname A bleibt und die Ortsteile der Stadt B als OT der Stadt A weitergeführt werden. Sozusagen erwerbe A die Immobilien von B.
Übrigens war natürlich nicht angenommen worden, daß jeder Immobilieneigentümer nochmal GrESt zahlen muß. Wenn überhaupt, dann nur Stadt A oder B.
Also nochmal die Frage, ob GrESt im beschriebenen Fall, bzw. einer Variante davon, auftreten könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald