Grunderwerbsteuer

Hallo www-Gemeinde-

Frage: Muss bei einem Wohnungstausch - in diesem Fall innerhalb der selben Wohnanlage, aber andere Etage - auch die Grunderwerbssteuer bezahlt werden?

Vielen Dank für kompetente Antworten schon vorab und
freundlichen Gruß

Fritz26

Hallo

Frage: Muss bei einem Wohnungstausch - in diesem Fall
innerhalb der selben Wohnanlage, aber andere Etage - auch die
Grunderwerbssteuer bezahlt werden?

Was genau bedeutet „Wohnungstausch“?

T.

Guten Tag,
es bedeutet dass 2 Wohnungseigentümer ihre Wohnungen tauschen wollen. Jeweils Umzug von der 3. in die 6.Etage und umgekehrt. Die beiden Wohnungen haben exakt den gleichen Grundriss.
Das Ganze müsste natürlich auch notariell im Grundbuch geregelt werden. (Baden-Württemberg / Notargesetz).
Danke und Gruß Fritz26

Hallo

Frage: Muss bei einem Wohnungstausch - in diesem Fall
innerhalb der selben Wohnanlage, aber andere Etage - auch die
Grunderwerbssteuer bezahlt werden?

Ja. Rechtsgrundlage ist §1 (5) GrEStG http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__1.html:

„Bei einem Tauschvertrag, der für beide Vertragsteile den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet, unterliegt der Steuer sowohl die Vereinbarung über die Leistung des einen als auch die Vereinbarung über die Leistung des anderen Vertragsteils.“

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist idR der "Wert der Gegenleistung”, dasist beim Tauschvertrag der Wert der Tauschleistung. Werden zwei Grundstücke getauscht, handelt es sich um zwei Grunderwerbsvorgänge die besteuert werden.

Gruß
!/!A!/!I

Guten Tag,
vielen Dank für die Auskunft.
Jetzt können wir weiter planen.

Fritz26

Hallo Fritz

Frage: Muss bei einem Wohnungstausch - in diesem Fall
innerhalb der selben Wohnanlage, aber andere Etage - auch die
Grunderwerbssteuer bezahlt werden?

Grundsätzlich ja.

Möglichkeit:

Die Wohnungen werden in voneinander unabhängigen Verträgen für je 1 Euro an die andere Partei verkauft. Dies senkt Grunderwerbsteuer und Notargebühren.

Gruß
s.

Hallo,

wenn solche

Die Wohnungen werden in voneinander unabhängigen Verträgen für
je 1 Euro an die andere Partei verkauft. Dies senkt
Grunderwerbsteuer und Notargebühren.

billigen Tricks funktionieren würden, dann würde ja wohl jeder seine Immobilien für einen Euro an- und verkaufen …
Ich lasse mich aber (am Besten anhand von Urteilen :wink: gerne vom Gegenteil überzeugen.

Gruß
Wawi

Die Wohnungen werden in voneinander unabhängigen Verträgen für
je 1 Euro an die andere Partei verkauft. Dies senkt
Grunderwerbsteuer und Notargebühren.

billigen Tricks funktionieren würden, dann würde ja wohl jeder
seine Immobilien für einen Euro an- und verkaufen …

Das Problem dabei ist nur, dass in solchen Fällen regelmäßig auch noch weitere, nicht notariell beurkundete Leistungen neben dem Kaufpreis erbracht werden müssen, weil der Verkäufer ja schließlich nichts zu verschenken hat.
Im vorliegenden Fall ist das aber gerade nicht so. Und dass es doch so ist, hätte das Finanzamt glaubhaft zu machen.

Ich lasse mich aber (am Besten anhand von Urteilen :wink: gerne
vom Gegenteil überzeugen.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..

:wink:)

Ich konnte nur eine Quelle verfolgen. Dort konnte ich folgendes lesen:
„Im Urteilsfall stand auf dem Grundstück ein Gebäude mit baufälligen, abbruchreifen Teilen. Die Gebäudeteile wurden von den Vertragsparteien daher nicht nur als wertlos, sondern darüber hinaus als Verursacher von Abbruchkosten angesehen.“
Was hat das mit dem UP zu tun?

1€ als Kaufpreis wird natürlich vom Notar und vom Finanzamt als Kaufpreis akzeptiert werden. Die Differenz zum tatsächlichen Wert des Objektes wird zumindest beim Finanzamt über Gutachten ermittelt und als Schenkung angesehen. Die Fehlerhaftigkeit des Finanzamtsgutachtens muss der Steuerpflichtige mit einem Gegengutachten anzweifeln. Letztendlich wird das Finanzgericht dann den Wert (und damit die Höhe der Grunderwerbssteuer) festlegen.

vnA

Hallo

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist idR der
"Wert der Gegenleistung”, dasist beim Tauschvertrag der Wert
der Tauschleistung. Werden zwei Grundstücke getauscht, handelt
es sich um zwei Grunderwerbsvorgänge die besteuert werden.

Gruß
!/!A!/!I

gerade bei n-tv gelesen:
Wie Apple den Fiskus um Milliarden prellt iTricks in Irland

Apple-Chef Cook muss heute vor dem US-Senat die Steuertricks seines Konzerns verteidigen. Die Abgeordneten dürften ihn an den Pranger stellen: Apple hat das Kunststück vollbracht, auf Gewinne von 30 Milliarden Dollar nicht nur in den USA keine Steuern zu zahlen, sondern in keinem Land der Welt. Von Hannes Vogel

dagegen ist doch so ein kleiner Tausch locker zu versteuern!
da ist der Fiskus schnell dabei.
ich glaub ich geb mir die Kugel.