Grunderwerbsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, Ich und meine noch Ehefrau besitzen eine Immobilie zu je 0,5 Anteilen, den Anteil meiner Frau möchten wir auf unsere 15 Jährige Tochter Übertragen/Überschreiben. Frage: müssen wir (oder die Tochter) dafür die Grunderwerbsteuer bazahlen und ist so etwas überhaupt möglich eine Immobilie an nicht Volljährige zu übreschreiben?

Für Ihre Antwort Danke im voraus.

MFG
Peter

Hallo Peter,
zur ersten Frage: Übertragung an eigene Kinder (=Verwandte in gerader Linie) ist steuerfrei.
Zur zweiten Frage: Ist der Empfänger minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht zustimmen.

Gruß,
Carsten

Hallo Danke für die schnelle Antwort.

Eine neue Frage stellt sich mir, die Übertragung ist dann steuerfrei aber es fallen bestimmt Notarkosten an oder?. Und was hat das mit dem Vormundschaftsgericht zu tun und warum?

MFG
Peter

Ja, klar fallen Notarkosten, Grundbuchkosten usw. an. Das mit dem Vormundschaftsgericht ist eine Regelung von Staats wegen - damit eben Minderjährige, die ja nicht geschäftsfähig sind, geschützt werden.
Erst mit der Zustimmung dieses Gerichts, die der Notar einholt, wird der Vertrag rechtswirksam.

Super und danke für die Hilfe.

MFG
Peter