Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Grunderwerbsteuer:
Wir beabsichtigen ein Grundstück zu kaufen (unbebaut), der Notarvertrag liegt uns vor. Hierin sind unterteilt a) die Kaufsumme und b) die Erschließungsgebühren. Das Grundstück ist allerdings schon erschlossen.
Ist die Grunderwerbsteuer nun auf a) und b) zu zahlen oder nur auf a)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo,
wenn es schon erschlossen ist, dann sind die Leitungen/Rohre bereits Grundstücksbestandteile geworden (genauso wie bei einem bebauten Grundstück später auch das Haus Grundstücksbestandteil wird). Die Grunderwerbsteuer wird dann erhoben auf das Grundstück und alle mit ihm fest (bzw. untrennbar) verbundenen Sachen - also auch alle bei der Erschließung verlegten Leitungen.
Steuer fällt also auf den Gesamtpreis an.
Gruß, Carsten