Grunderwerbsteuer

Hallo Immobilienrechtler,
angenommen ich habe ein Haus verkauft und ich muss nach Aufforderung des Finanzamtes die Grunderwerbsteuer (des Erwerbers) zahlen, weil er dies nicht getan hat. In Folge dessen bestehe ich weiterhin auf die Mieteinnahmen. Jetzt verlangt der neue Eigentümer die Abtretung der Miete über einen Anwalt.
Muss ich die Miete abtreten, obwohl der neue Eigentümer mir die Grunderwerbsteuer schuldet?
Mach ich mich strafbar?
Bin dankbar für alle Infos.

Freundliche Grüße

Hallo,

nur zur Klarstellung:

  1. der Erwerber hätte laut Kaufvertrag die Grunderwerbsteuer alleine zu zahlen ?
  2. die Mieter zahlen noch an Sie, obwohl Übergang Nutzen und Lasten bereits erfolgt ist ?
  3. gibt es zur Abtretung der Miete eine vertragliche Regelung ? Umfang ?

Wenn dreimal JA, dann sehe ich keine Probleme.
Wenn bei Nr. 3 NEIN, käme, solange der Mieter an Sie zahlt eine Aufrechnung der zu Unrecht erhaltenen Miete mit der Grunderwerbsteuer-Forderung in Betracht.

Am besten wäre es wohl, auch selbst einen RA einzuschalten, da nur diese eine verbindliche Rechtsberatung geben dürfen.

Der obige Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine persönliche Meinung.

Hallo,

nur zur Klarstellung:

  1. der Erwerber hätte laut Kaufvertrag die Grunderwerbsteuer
    alleine zu zahlen ?
  2. die Mieter zahlen noch an Sie, obwohl Übergang Nutzen und
    Lasten bereits erfolgt ist ?
  3. gibt es zur Abtretung der Miete eine vertragliche Regelung ? Umfang ?

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Der Veräußerer ist ein Freund.
Ich kenne den Kaufvertrag leider selber nicht.
Werde mich aber umgehend erkundigen.

Besten Dank…

Wenn der Erwerber, der das Haus gekauft hat und die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt hat, beim Finanzamt als neuen Eigentümer melden, denn Sie haften nicht mehr dafür. Das Finanzamt wird dann den neuen Eigentümer Haftbar machen. Mieteinnahmen einbehalten ist so eine Sache da wäre ich vorsichtig mit, da würde ich lieber einen Anwalt zu Rate ziehen. Ich hoffe damit geholfen zu haben. MfG

Danke, der Weg zum Anwalt wird wohl nicht erspart bleiben…leider!

hallo,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten:
In derartigen Fällen bieten sich die beiden Möglichkeiten an das Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung zu erklären. Diese Rechte sollten Sie durch einen Anwalt wahrnehmen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

angenommen ich habe ein Haus verkauft …

>> offenbar nicht nur spekulative Annahme, oder?

die Grunderwerbsteuer (des Erwerbers) …

>> Diese Steuer schulden beide gemeinsam!

Jetzt verlangt der neue Eigentümer die Miete …

>> wahrscheinlich zu Recht !?

Muss ich die Miete abtreten, …?
Mach ich mich strafbar?

Hallo Ratsuchender,
Zunächst sind nach meiner Kenntnis Käufer und Verkäufer gleichermaßen, d.h. als Gesamtschuldner gegenüber dem Finanzamt für die Begleichung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. Üblicherweise wird jedoch im Kaufvertrag notariell vereinbart, wer letztlich die Steuer zu bezahlen hat. Dies sollten Sie zuerst prüfen, denn erst daraus erwächst Ihnen ein Recht zur Inanspruchnahme gegen den Käufer.

Gleichermaßen wird üblicherweise dort auch vereinbart, ab wann die Mieten dem Käufer zustehen also „ab wann Nutzen und Lasten aus dem Eigentume auf den Käufer übergehen“. Ein kluger Notar wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erst beantragen, wenn die Bezahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer unbedingt sichergestellt ist.

Falls nun der Kaufvertrag bis hierher im Wesentlichen durch die Nichtzahlung der Steuer verletzt wurde, ist dafür also bisher auch nur der Käufer „haftbar zu machen“.

Überlegen Sie nun bitte, ob Sie Ihrerseits durch Ihren Zugriff auf die Miete selbst eine Vertragsverletzung begehen (riskieren), die Ihrem Kontrahenten die Möglichkeit eines Vertrags-Rücktritts bietet.
Das wäre ja vielleicht gar nicht in Ihrem Interesse.

Denn bei einer denkbaren Vertrags-Rückabwicklung hat derjenige den daraus sich ergebenen Schaden zu tragen, der den Vertrag im Wesentlichen verletzte. Vielleicht möchte der Käufer ja gern den Vertrag rückgängig machen, weil er glaubt, z.B. zuviel bezahlt zu haben. Und wenn er aufgrund auch Ihrer „Verletzung“ keinen Schadenersatz fürchten muss…

Ich kann Ihnen nur empfehlen, mit Hilfe eines Anwalts Ihre Forderung gegen den Käufer gerichtlich geltend zu machen. Er wird Ihnen möglicherweise auch Wege aufzeigen, wie Sie durch Pfändung schnell zu Ihrem Geld kommen.

Abschließend muss ich darauf hinweisen, dass ich als Nichtjurist nur sehr begrenzt raten darf, dass es sich vielmehr bei meinen Hinweisen um eine persönliche subjektive und sehr lückenhafte Auffassung handelt.
Und wenn Ihr Kontrahent sich einen Anwalt leisten kann, dann sollten Sie es wohl erst recht können, oder?
Viel Glück !

Hi,

Das eine (wer zahlt die Grunderwerbssteuer) hat - leider - mit dem anderen (wem stehen die Mieteinnahmen zu) nichts zu tun. Anders wäre es nur, wenn ihr etwas anderslautendes ausgemacht hättet. Dazu müßte ich den Kaufvertrag sehen.

Alles Gute,
Taiyo