Grunderwerbsteuer

Hat ein Privatperson, der ein Haus gebaut hat, Anzeigepflicht, auch wenn der Notar schon seine Urkunde zum Finanzamt geschickt hat?
Das Finanzamt sagt dass es um ein einheitliches Vertragswerk geht. Der Notar sagt Nein, es waren beim Kauf vom Grundstück keine andere Verträge. Der Privatperson sagt auch Nein, keine andere Verträge. 4,5 Jahren später hat das Finanzamt irgendwas irgendwo gefunden und behauptet das der Beginn der Festsetzungsfrist verschoben wird mit 3 Jahren, weil der Privatperson seine ANZEIGEPFLICHT nicht nachgekommen ist. Aber der Frist ist schon vorbei ende 2010! Und der Privatperson denkt dass er nicht Anzeigepflichtig ist weil der Notar alles eingeschickt hat. Und der Privatperson ist sicher dass es noch kein Bauvertrag gibt beim Kaufvertrag des Grundstücks.
Jetzt hat der Privatperson zwei Fragen:

  1. Ist der Privatperson Anzeigepflichtig beim Finanzamt, auch wenn der Notar alles eingeschickt hat.
  2. Kann das Finanzamt den Festsetzungsfrist verlängern, wenn erst nach dem Ende der Frist neue Tatsachen gefunden sind?

Hallo,

also der Grundstückskäufer ist ohne Aufforderung von sich aus nicht verpflichtet, einen nicht notariell beurkundeten Bauvertrag einzureichen. Hat das Finanzamt aber ihn in einem Schreiben dazu aufgefordert, evtuelle Bauverträge einzureichen und hat der Käufer sie dann verheimlicht, läge Steuerhinterziehung vor --> Festsetzungsfrist verlängert sich.
Hat der Käufer nix falsch gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage der Festsetzungsverjährung (4 Jahre). Wenn der Grundstückskaufvertrag z.B. am 14.10.2005 beurkundet wurde und am 31.02.2006 rechtswirksam wurde, dann kann das Amt bis zum 31.12.2010 eine geänderte Festsetzung aufgrund neuer Tatsachen machen. Achtung: Der Grundstückskaufvertrag wird erst rechtswirksam, wenn alle nötigen Genehmigungen vorliegen! Bitte prüfen, wann das der Fall war!