Grunderwerbsteuer

Hallo zusammen, wieder mal was exotisches…

angenommen, A will ein Grundstück an einen Bauträger ( hier eine AG )verkaufen. Im gleichen Kaufvertrag soll geregelt sein, daß der A eine Eigentumswohnung vom Bauträger erhält.
Muss A nun die GrESt nur auf die Differenz bezahlen oder zahlt jeder schön treu brav seine GrESt. ( die Aktieng. kann die GrESt wieer mit der Ust verrechnen, das ist klar, aber der „kleine“ Verkäufer A - zahlt der die GrESt auf den KP der Wohnung oder der Differenz ??? )
Danke.
C.

Servus,

diese Gestaltung ist hinsichtlich Grunderwerbsteuer sicherlich die teuerste mögliche Option: Wenn es sich tatsächlich um zwei unabhängige Erwerbsvorgänge handelt, d.h. zwei mal Eigentumsübergang, ist zwei Mal Grunderwerbsteuer fällig. Jeweils auf alles, was der Käufer aufwendet, um das Grundstück zu erwerben. Beim zweiten Mal also auf den Kaufpreis für alles, was der Bauträger auf das Grundstück draufstellt.

Gibt es einen Grund für diese unorthodoxe Vorgehensweise? Darf der Bauträger eventuell nicht mehr als GU auftreten, weil ihm dieses konkrete Gewerbe schon mal früher untersagt worden ist? In diesem Fall täte er als Bauträger auch nix taugen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin, also wenn ich Dich richtig verstehe, ist das egal, das die beiden „Grundstücke“ ( Verkauf an Bauträger und Kauf vom Bauträger ) in einem Kaufvertrag stehen. Jeder zahlt seine eigene Grunderwerbsteuer:
Also: Verkauf an Bauträger 3,5% v. 500 000 ( Kaufpreis des Grdstk. ), wird vom Bauträger an FA gezahlt
Kauf der ETW vom vormals Verkäufer: wieder 3,5% von z. B. 250000,00€ ( auch regulärer Kaufpreis der Wohnung ).? Ach so, die Wohnung ist in einem anderen Ort als das Grundstück.
Danke.
C.

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Ach noch was, Martin, zum besseren Verständnis,
die Bauträgergesellschaft erhält ein Grundstück und gibt dem Verkäufer eine ETW und den Rest bis zum Grundstückskaufpreis in bar, deshalb alles in einem Kaufvertrag.
Gruß
C.

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