Grunderwerbsteuer

Hallo Zusammen,

angenommen jemand kauft ein Eigenheim mit dem Kaufpreis 205000€. Nun sollte ja in diesen Kaufpreis auch die Märchensteuer in Höhe von 19% drin sein. Die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% wird dann auf 205000€ fällig, d.h. auf Steuern zahlt man nocheinmal Steuer?
Ist so etwas rechtens, gibt es evtl. ein laufendes Verfahren, so daß man gegen diese Steuer Einspruch einlegen könnte?

Vielen Dank
Gruß
Tobi

angenommen jemand kauft ein Eigenheim mit dem Kaufpreis
205000€. Nun sollte ja in diesen Kaufpreis auch die
Märchensteuer in Höhe von 19% drin sein.

Nein, die wird bei Immobilientransaktionen nur in gewerblichen Fällen erhoben. Bei Privaten Käufen gibt es keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis.

Die Grunderwerbsteuerin Höhe von 3,5% wird dann auf 205000€ fällig, :d.h. auf Steuern zahlt man nocheinmal Steuer?

Nein, das ist ein Irrtum.

Ist so etwas rechtens, gibt es evtl. ein laufendes Verfahren,
so daß man gegen diese Steuer Einspruch einlegen könnte?

Machst Du beim Tanken ja auch nicht. Da bezahlst Du auch Umsatzsteuer auf die Mineralölsteuer.

Servus,

Umsätze, die dem Grunderwerbsteuergesetz unterliegen, sind USt-frei. Auf die USt-Befreiung kann unter Umständen verzichtet werden, der Kauf eines Eigenheims gehört nicht dazu.

Es kann sein, dass bei Geschäften mit „Bauträgern“ da vom Verkäufer irgendwas rhetorisch durcheinandergerührt wird. Daran sind dann aber nicht die Steuergesetze schuld, sondern der Verkäufer. Da kann man sich helfen, indem man ein Grundstück (USt-frei) kauft und sich ein Häuslein (grunderwerbsteuerfrei) draufstellen lässt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Nein, die wird bei Immobilientransaktionen nur in gewerblichen
Fällen erhoben.

Nur dann, wenn auf die USt-Befreiung verzichtet worden ist. Und ob das überhaupt geht, hängt von der Verwendung des Grundstücks ab. Bei einem Bürogebäude für eine Versicherung geht das z.B. nicht.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Infos,owT.