Grunderwerbsteuer

Hallo Fachleute,

über folgende Aufgabe bin ich gestolpert:

R hat eine denkmalgeschützte Eigentumswohnung gekauft, die erst noch renoviert wird, und auf den Kaufpreis von 350.000€ Grunderwerbsteuer bezahlt (Bescheide wurde nicht mit Einspruch angefochten).
Während der Renovierungsphase hat R verschiedene Bauleistungen aus dem Vertrag herausgenommen, um sie selbst zu erledigen (z.B. Fliesenarbeiten). Jetzt hat sich somit der Kaufpreis auf 320.000€ verringert.
Kann noch etwas gegen die zu hohe Grunderwerbsteuer gemacht werden??

Wer kann das Rätsel lösen?

Hoffe auf viele Antworten und Anregungen.

Grüßle
Andrea

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Meines Erachtens ist in der nachträglichen Kaufpreisänderung ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung zu sehen, so dass der GrESt-Bescheid nach § 175 Abs.1 Nr. 2 AO geändert werden muss (siehe auch AEAO zu § 175 Tz. 2.2 Satz 3: Anknüpfung der Besteuerung an Rechtsgeschäfte). Rechtsgeschäft laut geschildertem Sachverhalt = Kaufvertrag.

Hallo,

Meines Erachtens ist in der nachträglichen Kaufpreisänderung
ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung zu sehen, so dass
der GrESt-Bescheid nach § 175 Abs.1 Nr. 2 AO geändert werden
muss (siehe auch AEAO zu § 175 Tz. 2.2 Satz 3: Anknüpfung der
Besteuerung an Rechtsgeschäfte). Rechtsgeschäft laut
geschildertem Sachverhalt = Kaufvertrag.

nach meiner bescheidenen Auffassung hat das Grunderwerbsteuergesetz in § 16 eigene Änderungsvorschriften. Hier könnte - auf Antrag - § 16 Abs. 3 greifen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es grüßt

Berta

Vielen Dank für die Lösungsvorschläge.
Werde dann mal schauen, welche funktioniert.
Grüße
Andrea