Wenn ein Lehrer z.B. im im Oktober 2011 eine Eigentumswohnung (Neubau) gekauft hat, in der sich dann ein Arbeitszimmer (10% der Wohnfläche) befindet kann ja die Grunderwerbsteuer anteilig zu den Anschaffungskosten gerechnet und abgeschrieben werden. Obwohl das Haus erst im Februar 2013 fertiggestellt wird, muß ja die Grunderwerbstuer bereits in 2011 bezahlt werden.
Dazu habe ich folgende Fragen:
- Kann man die GrESt bereits in der Steuererklärung für 2011 angeben (Zahlungszeitpunkt) obwohl die Nutzung erst in 2013 beginnt?
- Wird der dann errechnete Anteil der GrESt auf die Werbungskostenpauschale (Arbeitszimmer) von 1.250 angerechnet, die eventuell bereits für die anteiligen Mietkosten der jetzigen Wohnung ausschöpft ist?
Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung