Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage?

Hallo,

es soll eine Eigentumswohnung erworben werden. Eine Instandhaltungsrücklage ist vorhanden, nun ist die Frage, ob zur Berechnung der Grunderwerbsteuer die Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen und die Steuerschuld dadurch verringert werden kann. Ich habe einige Kommentare in in diversen Foren dazu gefunden, die besagen, dass dies steuerrechtlich möglich ist. Allerdings habe ich nirgends einen entsprechenden Gesetzestext oder einen Verweis auf den entsprechenden Paragraphen gefunden.

Hat jemand eine Info ob es definitiv möglich oder nicht möglich ist? Selbst meinem zuständigen Notar ist diese Möglichkeit nicht bekannt.

Viele Grüße

Henry

Hallo,

bei der Veräußerung von Wohnungseigentums ist der zwingend mit übertragene Anteil am Rücklagevermögen der Eigentümergemeinschaft von der Grunderwerbsteuer befreit (BFH, Urteil v. 9.10.1991, II R 20/89, BStBl II 1992 S. 152).

Christian

Danke, genau das meinte ich. Sollte sich jeder der über den Erwerb einer Immobile nachdenkt notieren.