Hallo,
es soll eine Eigentumswohnung erworben werden. Eine Instandhaltungsrücklage ist vorhanden, nun ist die Frage, ob zur Berechnung der Grunderwerbsteuer die Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen und die Steuerschuld dadurch verringert werden kann. Ich habe einige Kommentare in in diversen Foren dazu gefunden, die besagen, dass dies steuerrechtlich möglich ist. Allerdings habe ich nirgends einen entsprechenden Gesetzestext oder einen Verweis auf den entsprechenden Paragraphen gefunden.
Hat jemand eine Info ob es definitiv möglich oder nicht möglich ist? Selbst meinem zuständigen Notar ist diese Möglichkeit nicht bekannt.
Viele Grüße
Henry