Guten Tag,
mich interessiert folgender Sachverhalt, nachdem ich nun mehrere Lösungen präsentiert bekommen habe.
Im Rahmen einer Erbschaft erben zwei Geschwister je hälftig ein Grundstück mit Haus (Erbengemeinschaft) und einen gewissen Geldbetrag. Erbschaftsteuer fällt nicht an, da sie unter dem Freibetrag liegen.
Nun einigen sich beide so, dass einer das Haus bekommt und der andere dafür den Großteil des Vermögens behält (gemäß dem hälftigen geschätzten Grundstücks-/Gebäudewert).
Die Frage lautet nun: Muss derjenige, der das Haus vollständig übernimmt (also praktisch vom anderen abkauft), für den bezahlten halben Kaufpreis Grunderwerbsteuer zahlen oder ist dies im Rahmen der Erbschaft steuerfrei?
Habe gelesen, dass Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Trifft dies auch auf obigen Fall zu, oder gilt dies nur für den Fall, dass bereits auf das Vermögen ErbSt gezahlt wurde? Ich habe von einem „aktuellen“ Fall gelesen, dass Grunderwerbsteuer anfiel, eben jedoch nur für den zusätzlich erworbenen Teil.
Was ist nun richtig und auf welche § kann man sich zur Lösung dieses Falls konkret berufen?
Vielen Dank für eine Auskunft!