Mal angenommen A will das Haus ihrer verstorbenen Großmutter käuflich Erwerben. Da es A ist will ihr die Erbengemeinschaft (3 Personen) einen „Familien-Sparpreis“ machen.
Fällt für den Erwerb Grunderwerbsteuer an??? Mir ist bekannt das bei Verwanten in Gerader-Linie keine Steuer anfällt, wie sieht es jedoch bei der Erbengemeinschaft einer mit A in Gerader-Linie verwanten Person aus???
Dazu zu sagen ist noch, dass die Erbengemeinschaft aus dem Vater von A, dem Onkel von A und der Tante von A besteht.
Den Kaufpreis teilen sie jedoch A´s Vater und A´s Tante, da A´s Onkel bereits zu lebzeiten ein Grundtück von A´s Großeltern bekommen hat.
Ist der „Teil“ den A von ihrem Vater kauft grundsätzlich von der Gruderwerbsteuer befreit?
Es sind viele Fragen, aber für eine finanzielle Planung nicht ganz unwichtig.
Schon mal vielen Dank
Befreit von der Grunderwerbsteuer sind Familienangehörigen in direkter Linie.
Dieses ist bundeseinheitlich im Grunderwerbssteuergesetz §15GrStGab 01.01.1997 festgelegt. Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 %.
Schönen Tag noch.
:Hallo alle zusammen!!!
Mal angenommen A will das Haus ihrer verstorbenen Großmutter
käuflich Erwerben. Da es A ist will ihr die Erbengemeinschaft
(3 Personen) einen „Familien-Sparpreis“ machen.
Fällt für den Erwerb Grunderwerbsteuer an??? Mir ist bekannt
das bei Verwanten in Gerader-Linie keine Steuer anfällt, wie
sieht es jedoch bei der Erbengemeinschaft einer mit A in
Gerader-Linie verwanten Person aus???
Dazu zu sagen ist noch, dass die Erbengemeinschaft aus dem
Vater von A, dem Onkel von A und der Tante von A besteht.
Den Kaufpreis teilen sie jedoch A´s Vater und A´s Tante, da
A´s Onkel bereits zu lebzeiten ein Grundtück von A´s
Großeltern bekommen hat.
Ist der „Teil“ den A von ihrem Vater kauft grundsätzlich von
der Gruderwerbsteuer befreit?
Es sind viele Fragen, aber für eine finanzielle Planung nicht
ganz unwichtig.
Schon mal vielen Dank
Befreit von der Grunderwerbsteuer sind Familienangehörigen in
direkter Linie.
Dieses ist bundeseinheitlich im Grunderwerbssteuergesetz
§15GrStGab 01.01.1997 festgelegt. Die Grunderwerbssteuer
beträgt 3,5 %.
Danke, soweit war es mir auch bekannt, jedoch sind es ab 1. Januar 2011 schon 4,5 % Grunderwerbsteuer.
Mir ging es eher darum welcher „Teil“ nun von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Alles da es sich um die Erbengemeinschaft eines mit A in gerader Linie verwanten Person handelt, nur die Hälfte da der halbe Kaufpreis ja an A´s Vater geht, oder doch garnichts.
Trotzdem Danke für die Antwort.