Hallo,
hier ein Beispiel:
Person A hat vor einigen Wochen eine Anzeige gelesen, wo ein Bauunternehmen für Neubauten in einer Neubausiedlung warb.
Nach mehreren Gesprächen und Kostenklärungen mit dem Bauunternehmen bekam der Interessent einen Vertrag zum Grunderwerb über den Notar, mit dem der Bauunternehmer arbeitet zugeschickt.
Das Grundstück wird von einem anderen Träger, als dem Bauunternehmer erworben, welcher aber Schirmherr über alles ist.
Person A hat nun die Befürchtung, dass durch diese ganzen Zusammenhänge noch eine Grunderwerbsteuer für das zu bauende Haus (Reihenhaus) fällig werden könnte.
Lässt sich diese Gefahr im Vorfeld eingrenzen bzw. umgehen? Schließlich sind Bauunternehmer und Grundstücksverkäufer zwei unterschiedliche Parteien.