Grunderwerbsteuer bei Übertragung

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ein nicht verheiratetes Paar trennt sich. Gemeinsam haben sie eine Eigentumswohnung je zur Hälfte erworben. Der eine Partner ist ausgezogen, der andere lebt weiterhin in der Wohnung. Nun soll die Eigentümergemeinschaft aufgelöst werden. Im Rahmen der Trennungsvereinbarung wurde geregelt, dass Partner A die Wohnung behält. Wie kann die Grunderwerbssteuer gering gehalten werden, wenn Partner B seinen 50% Anteil an A überträgt? Eine im Innenverhältnis getroffene Regelung scheidet aus, da B eine neue Immobilie erwerben möchte und für die neue Finanzierung aus der Haftung für die Eigentumswohnung entlassen werden muss.

Bin dankbar für jeden Tip!

Hi,

Eine im Innenverhältnis getroffene Regelung
scheidet aus, da B eine neue Immobilie erwerben möchte und für
die neue Finanzierung aus der Haftung für die Eigentumswohnung
entlassen werden muss.

also gibt es einen Kaufvertrag. Da gibt es keine Steuervermeidungsmöglichkeit, siehe Grunderwerbsteuergesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/BJNR01…

Schöne Grüße
C.

Vielen Dank für den Hinweis.

Aber da ich meinen Anteil ja nicht verkaufe sondern überschreibe - wie wird denn der Wert angesetzt?

Viele Grüße
Thomas

Hi,

aus
„Eine im Innenverhältnis getroffene Regelung scheidet aus, da B eine neue Immobilie erwerben möchte und für die neue Finanzierung aus der Haftung für die Eigentumswohnung entlassen werden muss.“

habe ich geschlossen, dass keine Schenkung beabsichtigt ist. Du schreibst ja auch Übertragung. Als Gegenleistung ist die Übernahme der Schulden dann anzusehen. Da kann man nichts „minimieren“.

Schöne Grüße
C.