Grunderwerbsteuer beim Hauskauf vom Bauträger

Liebe Experten!

Ich benötige Euren Rat zu folgendem Sachverhalt:

Hintergrund: Beim Kauf eines Bauträger-gebundenen Grundstücks fällt die Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstückspreis als auch auf die Baukosten an.

Bei unserem Bauträger kann man verschiedene Ausbaustufen wählen. D. h. man kann einzelne Gewerke aus dem Werkvertrag herausnehmen und entweder Fremdvergeben oder in Eigenleistung erbringen.

Frage: Fällt auch für diese nicht vom Bauträger erbrachten Leistungen Grunderwerbsteuer an, z. B. Keller, Elektrik.

Kann mir bitte außerdem jemand erklären, was es bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt wenn bereits Grunderwerbsteuer angefallen ist?

Es wäre super, wenn mir jemand von Euch weiterhelfen könnte!

Vielen Dank im Voraus!
Silvia

Hallo,

leider kann ich in dieser Sache nicht weiterhelfen.

Sorry Gruß Bios66

trotzdem danke!

Schönen Tag noch
Silvia

Hallo,
soweit ich informiert bin, ist bei der Grunderwerbsteuer der Zustand des Grundstücks beim Erwerb maßgebend. Es wird unterschieden bebautes/unbebautes Grundstück. Wenn also das Grundstück zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht bebaut ist (egal ob ein Bauantrag genehmigt und der Beginn der Bebauung unmittelbar bevorsteht), dann fällt nur auf den Grundstückspreis die Steuer an.
Die Frage der Umsatzsteuer kann ich nicht beantworten, da nicht klar ist, welcher Umsatz gemeint ist. Wenn es sich um die MWSt der Bauleistungen handelt, so hat dies mit der Grunderwerbsteuer nichts (mehr) zu tun - das ist eine Steuer, die der Bauträger auf den Kunden abwälzt.
MfG,
M.Schwenkglenks

Guten Morgen Silvia,

ich kann leider nicht weiterhelfen, da muss ein Steuerberater Auskunft geben.

Viele Grüße

Alle Leistungen die der Bauträger im Rahmen des Grundstückskaufvertrag erbringt, das gilt auch für Bauleistungen aller Art die vom Ihm erbracht werden unterligen der Grunderwerbsteuer. Lösung Grundstück getrennt kaufen Bauleistungen anderweitig einkaufen.

USt lt UStG unterliegt der Kaufvertrag nicht der Umsatzsteuer wenn Grunderwerbsteuer anfällt.

Gruss

Sven

Hallo, hier konnte ich nicht weiterhelfen.Gruß Herbert