In 2006 unbebautes Grundstück gekauft von Privatperson. Notar hat dies beim Finanzamt angegebenn und darüber ist Grunderwerbsteuer gezahlt für „unbebautes Grundstück“. Nach 5 Jahren berechnet Finanzamt wegen „einheitliches Vertragswerk“ 3,5% uber Haus UND Grundstück, weil die „Beweismaterial“ gefunden haben dass beim Kauf vom Grundstück schon mehrere Verträgen anwesend waren. A. ist der Meinung, das NICHT MEHRERE VERTRAGEN ANWESEND WAREN.
A. hat Einspruch eingelegt und genannt dass die Festsetzungsfrist 3 Jahren dauert und also vorbei ist. Aber Finanzamt sagt „Sie sind Ihrer Anzeigepflicht aus dem §19 Grunderwerbsteuergesetz nicht nachgekommen und sich die Festsetzungsfrist daher um drei Jahre verlängert“. Aber A. konnte nichts Anzeigen, weil das Grundstück unbebaut war nach seiner Meinung. Der Notar hat alles zum Finanzamt geschickt.
Kann jemand erklären wie das funktioniert und ob das Finanzamt richtig ist?