Grunderwerbsteuer - Grundstück und Hausvertrag sep

Hallo,
es gibt im Forum schon einige Fragen zum Thema Grunderwerbsteuer, die Antwort auf meine Frage konnte ich leider noch nicht finden.

Angenommen jemand kauft von privat am 10.07. ein Baugrundstück. Schon drei Tage vorher wird ein Hausbauvertrag bei einem Bauträger unterschrieben (mit einem Vorbehalt, dass der Vertrag nur gilt, wenn das Grundstück auch erworben werden kann, obwohl der Bauträger darauf natürlich keinen Einfluss hatte).

Das Finanzamt hat nun einen Fragebogen verschickt, um festzustellen, wie hoch die Grunderwerbsteuer festzulegen ist. Dabei wird auch gefragt, ob bereits ein Hausbauvertrag bestand, als das Grundstück gekauft wurde. Führt das Bejahen dazu, dass die Grunderwerbsteuer für Grundstück und Hausbau zu bezahlen ist oder ist relevant, dass der private Verkäufer des Grundstücks nichts mit dem Hausbau zu tun hat?

Vielen Dank und Gruß,
Rudolf

Hi,

Das Finanzamt hat nun einen Fragebogen verschickt, um
festzustellen, wie hoch die Grunderwerbsteuer festzulegen ist.
Dabei wird auch gefragt, ob bereits ein Hausbauvertrag
bestand, als das Grundstück gekauft wurde. Führt das Bejahen
dazu, dass die Grunderwerbsteuer für Grundstück und Hausbau zu
bezahlen ist

ja

oder ist relevant, dass der private Verkäufer des
Grundstücks nichts mit dem Hausbau zu tun hat?

ja
Wenn der Grundstücksverkäufer mit dem Bauunternehmer nichts zu tun hat und dieser frei ausgewählt wurde, ist die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück zu zahlen. (bin zu faul, weitere Fundstellen zu suchen:wink:
http://www.123recht.net/Bei-getrenntem-Kauf-von-Haus…

Schöne Grüße
C.

Vielen Dank für die Antwort. Der Hausvertrag wurde schon drei Tage vor dem Grunstückskaufvertrag unterschrieben, insofern ist diesem Fall ja zum Zeitpunkt des Grundstückskauf der Bauträger festgelegt, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Vielen Dank für die Antwort. Der Hausvertrag wurde schon drei
Tage vor dem Grunstückskaufvertrag unterschrieben, insofern
ist diesem Fall ja zum Zeitpunkt des Grundstückskauf der
Bauträger festgelegt, oder?

entscheidend ist, ob der Bauträger das Grundstück komplett mit Bebauung zum Kauf anbietet. Wenn der Grundstückseigentümer ein mit dem Bauträger verbundenes Unternehmen oder eine verbundene Person, z.B. Verwandter, ist, dann ist Grunderwerb auf alles zu zahlen.

Ich habe aber den Sachverhalt bisher so verstanden, dass zwar der Vertrag mit dem Bauträger geschlossen war, dieser aber auf den Kauf des Grundstücks keinen Einfluss genommen hat. Dann ist es nur zeitlich ungeschickt und nur für das nackte Grundstück Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

Schöne Grüße
C.

Beim Grundstücksvertrag ist man dann aber genau genommen nicht mehr frei, weil dann schon der Hausvertrag galt?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hi,

Beim Grundstücksvertrag ist man dann aber genau genommen nicht
mehr frei, weil dann schon der Hausvertrag galt?

Wer will, kann gerne Grunderwerbsteuer für Grundstück inklusive Bebauung bezahlen…

Hat der Bauträger etwas zu tun mit dem Grundstücksverkäufer?
Wenn ja, volle Grunderwerbsteuer auf beides

Wenn nein, Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück

Schöne Grüße
C.