Hallo,
Und gleich noch eine Frage, wenn die Oma ihren Kindern ein
haus schenkt, und die es dann an ihre Kinder, also die Enkel
weitergeben, in einer Notarsitzung, gilt dann im Todesfall der
Oma für die Enkel trotzdem der Enkelfreibetrag oder nicht?
Wieviel % beträgt denn überhaupt die Erbschaftssteuer?
Kettenschenkungen, so der Fachbegriff sind ein durchaus probates Mittel um Erbschafts-/Schenkungsstuer zu umgehen. Allerdings werden sie nur anerkannt, wenn der Erstbeschenkte freie Verfügungsgewalt über das Geschenk hat und dann aus eigenem Antrieb heraus die zweite Schenkung tätigt. Dies wird man bei Beurkundung beider Schenkungen in einem Termin regelmäßig verneinen. Vielmehr sollte eine Schamfrist von jenseits einem Jahr eingehalten werden und es schadet auch nicht, wenn Indizien hinzukommen, die eine eigene Verfügungsgewalt der Eltern belegen können (z.B. eigene Nutzung, Vermietung, …).
Was die Erbschafts-/Schenkungssteuer angeht, so sind mehrere Merkmale zu beachten. Einerseits gibt es unterschiedliche Klassen, in die die Beschenkten/Erben nach Nähe zum Schenker/Erblasser und teilweise nach Schenkung/Erbe getrennt einsortiert werden. Diesen Klassen sind unterschiedliche Freibeträge (teilweise nach Schenkung/Erbe getrennt) und unterschiedliche Progressionen zugeordnet. Kinder und Enkel fallen bei Schenkung/Erbe in Steuerklasse 1. Kinder haben dann einen Freibetrag von € 205.000,–, Enkel € 51.200,-- (sowohl bei Schenkung als auch im Erbfall). In Steuerklasse 1 geht es dann mit 7% Erbschaftssteuer los.
Zu beachten ist allerdings, dass bei Immobilien kein Verkehrswert zu versteuern ist. Die Bewertung erfolgt vielmehr über ein recht kompliziertes Bewertungsverfahren (12,5fache Nettojahreskaltmiete - 0,5% pro Jahr seit Erstellung, maximal 25%, * 1,2 für Ein- und Zweifamilienhäuser), wobei mindestens 3/4 des Wertes des unbebauten Grundstücks erzielt werden müssen. (Hoffentlich habe ich das jetzt aus dem Kopf alles richtig zusammen bekommen, ich muss das auch immer nochmal nachlesen, wenn ich es konkret brauche). D.h. wenn Immobilien verschenkt werden, hat man einen nicht ganz unerheblichen Steuervorteil gegenüber Bargeld.
Gruß vom Wiz