mein Vater hat eine kleine Immobilie die etwa 150.000,-€ Wert ist. Dieser möchte er mir Schenken und im Gegenzug sollte ich Ihm etwa 100.000,- € zur freien Verfügung überlassen. Sollten wir hier einen Kaufvertrag in Voller Höhe machen? Denke da an die Kosten für Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer.
Oder kann er mir diese Immobilie einfach schenken und ich schenke Ihm im Gegenzug die 100.000 €.
Meine zweite Frage dazu wäre.
Wie sich das dann beim Verkauf innerhalb der 10 Jahresfrist verhält. Wenn er mir diese Immobilie also schenken würde und ich diese vorzeitig verkaufe.
Wie wird dann mein Spekulationsgewinn angesetzt. Da ich ja dann quasi nichts für bezahlt habe. Wird dann ein Schätzwert zum Zeitpunkt der Schenkung herangezogen?
Vielleicht bekomme ich ja eine Antwort die uns weiter hilft.
Wie lange hat er sie denn schon ? Länger als 10 Jahre ?
dann würde bei einer Schenkung an Dich und baldigem Verkauf keine Spekulationssteuer anfallen.
Bei Verkauf an Dich wäre das anders. Da laufen die 10 Jahre ab Übertragung an Dich erst an. Und es kann Steuer fällig werden, wenn Du einen sehr hohen Kaufpreis erzielen solltest.
Aber egal ob Kauf oder Schenkung, es braucht den Notar.
Das ist steuerlich schlecht.
Nur die reine Schenkung ist grunderwerbsteuerfrei. Und beim hohen Freitrag (Vater an Kind) von 400.000 € fällt auch keine Schenkungssteuer an.
Alle 10 J. kann man so einen Freibetrag neu nutzen.
ist die Schenkung mit Auflagen verknüpft, hier ja wohl die Zahlung (Schenkung) einer gewissen Summe, dann fallen Grunderwerbsteuern an.
Wenn die beiden Vorgänge unabhängig voneinander sind (d.h. es gibt einen mehr oder weniger kurzen Zeitraum, während dem Du das Grundstück hast und damit machen kannst, was Du magst, ohne dass Dein Vater von Dir das geschenkte Geld verlangen kann, oder während dem umgekehrt er das Geld schon von Dir hat, ohne dass Du von ihm die Verschaffung des Eigentums an dem Grundstück verlangen könntest), gibt es keinen Grunderwerb und damit keine Grunderwerbsteuer.
Und auch nur dann wird die Übertragung des Grundstücks nicht als entgeltliche Veräußerung gewertet. Wenn ein Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen besteht, ist es viel einfacher, das Teil zu verkaufen, mit allen Folgen.
Jetzt bleibt also nur die Frage welcher Zeitraum denn als plausibel zu werten wäre. Nicht das ich Ihm das Geld zu früh schenke und mir dann gesagt wird, das es im Zusammenhang mit der Immobilienschenkung stehen könne.
Wie würde es den im Falle der Schenkung aussehen, wenn ich diese Immobilie innerhalb der 10 Jahre verkaufe. Welcher „Kaufpreis“ würde dann zugrunde gelegt werden um den Gewinn der Spekulation zu ermitteln.