Grunderwerbsteuer Vater/Sohn Schenkung oder lieber Kaufvertrag?

Guten Tag liebe Forenmitglieder,

mein Vater hat eine kleine Immobilie die etwa 150.000,-€ Wert ist. Dieser möchte er mir Schenken und im Gegenzug sollte ich Ihm etwa 100.000,- € zur freien Verfügung überlassen. Sollten wir hier einen Kaufvertrag in Voller Höhe machen? Denke da an die Kosten für Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer.
Oder kann er mir diese Immobilie einfach schenken und ich schenke Ihm im Gegenzug die 100.000 €.

Meine zweite Frage dazu wäre.
Wie sich das dann beim Verkauf innerhalb der 10 Jahresfrist verhält. Wenn er mir diese Immobilie also schenken würde und ich diese vorzeitig verkaufe.
Wie wird dann mein Spekulationsgewinn angesetzt. Da ich ja dann quasi nichts für bezahlt habe. Wird dann ein Schätzwert zum Zeitpunkt der Schenkung herangezogen?

Vielleicht bekomme ich ja eine Antwort die uns weiter hilft.

Vielen Dank vorab

Max

Wie lange hat er sie denn schon ? Länger als 10 Jahre ?

dann würde bei einer Schenkung an Dich und baldigem Verkauf keine Spekulationssteuer anfallen.

Bei Verkauf an Dich wäre das anders. Da laufen die 10 Jahre ab Übertragung an Dich erst an. Und es kann Steuer fällig werden, wenn Du einen sehr hohen Kaufpreis erzielen solltest.

Aber egal ob Kauf oder Schenkung, es braucht den Notar.

nein auch er hat sie erst 4 Jahre. Aber das bedeutet also das bei Schenkung die Spekulationsfrist übertrage wird.

Was aber mit Grunderwerbsteuer, vor allem wenn ich Ihm doch auch etwas zurückschenke.

Wie wird der Wert bei so einer Schenkung im Falle anfallender Spekulationssteuer berechnet?

Das ist steuerlich schlecht.
Nur die reine Schenkung ist grunderwerbsteuerfrei. Und beim hohen Freitrag (Vater an Kind) von 400.000 € fällt auch keine Schenkungssteuer an.
Alle 10 J. kann man so einen Freibetrag neu nutzen.

ist die Schenkung mit Auflagen verknüpft, hier ja wohl die Zahlung (Schenkung) einer gewissen Summe, dann fallen Grunderwerbsteuern an.

Den braucht es notwendigerweise, sinnvollerweise zusätzlich noch den Steuerberater…

(Erst zum Steuerberater, dann zum Notar, jeder Steuerberater hat normalerweise auch einen Notar, mit dem er zusammenarbeitet und den er empfiehlt).

Servus,

die spielt keine Rolle.

Wenn die beiden Vorgänge unabhängig voneinander sind (d.h. es gibt einen mehr oder weniger kurzen Zeitraum, während dem Du das Grundstück hast und damit machen kannst, was Du magst, ohne dass Dein Vater von Dir das geschenkte Geld verlangen kann, oder während dem umgekehrt er das Geld schon von Dir hat, ohne dass Du von ihm die Verschaffung des Eigentums an dem Grundstück verlangen könntest), gibt es keinen Grunderwerb und damit keine Grunderwerbsteuer.

Und auch nur dann wird die Übertragung des Grundstücks nicht als entgeltliche Veräußerung gewertet. Wenn ein Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen besteht, ist es viel einfacher, das Teil zu verkaufen, mit allen Folgen.

Schöne Grüße

MM

Jetzt bleibt also nur die Frage welcher Zeitraum denn als plausibel zu werten wäre. Nicht das ich Ihm das Geld zu früh schenke und mir dann gesagt wird, das es im Zusammenhang mit der Immobilienschenkung stehen könne.

Servus,

hierzu gibt es praktisch nichts richtig Greifbares, auch in der Rechtsprechung hüten sich die Richter, konkrete Zahlen zu nennen.

Als „Anstandsfrist“ wird hier üblicherweise ein Vierteljahr gehandelt, aber ordentlich begründen lässt sich das wohl nicht.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antworten MM

Wie würde es den im Falle der Schenkung aussehen, wenn ich diese Immobilie innerhalb der 10 Jahre verkaufe. Welcher „Kaufpreis“ würde dann zugrunde gelegt werden um den Gewinn der Spekulation zu ermitteln.

Max

Bei einer unentgeltlichen Übertragung führst du die Anschaffungskosten und die Abschreibungen des Rechtsvorgängers fort.