Grunderwerbsteuer 'zweimal' zahlen?

Hallo Wissende,

wir wohnen z. Zt. in einem Mietshaus, der Vermieter wohnt selbst noch im Haus und hat es vor 13 Jahren gekauft.

Zu diesem Haus gehört ein großer Garten (hinterer Teil ca. 250 qm) In diesem hinteren Garten befindet sich ein alter massiver „Schuppen“. Diesen wollen wir selber zur Wohnung umbauen.

Nun wollen wir den Garten trennen, d. h. einen Teil behält der Vermieter, den anderen ca. 100 qm, wollen wir zu unserem Grundstück machen. Müssen wir dann sozusagen nocheinmal Grunderwerbsteuer zahlen? Wie verhält es sich dabei bei Mietkauf? Wir wollen in Raten zahlen (allerdings kaufen wir nur das Grundstück, den „Schuppen“ bekommen wir sozusagen „geschenkt“ (Bezahlung=Umbau) ) Dazu kommt noch, dass das Wohngebiet seit 1896 besteht, d. h. es ist ein altes erschlossenes Grundstück, außer unsere 100 qm, wir müssen noch Strom und Wasser zum Haupthaus legen. Hat jemand eine Idee? Außerdem wurde das Haupthaus schon mehrmals mit Grundstück verkauft. Wurden dann auch immer wieder Grunderwerbsteuer fällig, heisst das, dass diese Steuer sich auf die Person oder aufs Haus bezieht…?

Wer weiß was?
Gruss aus Hamburg
susanna

Hallo Susanna,

Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist der Erwerb von Grund und Boden. Wenn das gleiche Grundstück in einem Jahr dreimal den Eigentümer wechselt, wird drei Mal Grunderwerbsteuer fällig.

Was mir bei Euren Plänen ganz am Rande auffällt: Habt Ihr Euch schon darum gekümmert, ob Ihr für den Ausbau überhaupt einen Roten Punkt bekommen könnt? (A) Nicht jedes Nebengebäude ist mit Genehmigung errichtet worden (B) Die Tatsache, daß da ein Schuppen steht, bedeutet nicht automatisch, daß da ein Wohnhaus stehen darf.

Es wäre schade, alles andere klarzumachen, die Versorgungsleitungen zu verlegen etc. und dann das Bauvorhaben nicht durchziehen zu können…

Schöne Grüße

MM

Hallo MM

Was mir bei Euren Plänen ganz am Rande auffällt: Habt Ihr Euch
schon darum gekümmert, ob Ihr für den Ausbau überhaupt einen
Roten Punkt bekommen könnt? (A) Nicht jedes Nebengebäude ist
mit Genehmigung errichtet worden (B) Die Tatsache, daß da ein
Schuppen steht, bedeutet nicht automatisch, daß da ein
Wohnhaus stehen darf.

Es wäre schade, alles andere klarzumachen, die
Versorgungsleitungen zu verlegen etc. und dann das Bauvorhaben
nicht durchziehen zu können…

Damit fangen wir erst mit Erlaubnis an.

Nun, alle unsere Nachbarn haben dort im hinteren Teil ihrer Gärten zusätzlich Wohnungsmöglichkeiten errichtet, wo auch immer vermietet wird. Sicherlich werden wir noch bei den Behörden vorsprechen, eine Baugenehmigung ist auf jeden Fall notwendig. Der Schuppen wurde 1896 errichtet. Da galt sicher auch ein anderes Baurecht als heute…

In Hamburg herrscht auch mal wieder Wohnungsmangel…wir werden sehen…

Schöne Grüße

Susanna