Hallo zusammen,
nehmen wir an es verstirbt Herr Mustermann. Er wird beerbt von seinen beiden Söhnen Max und Moritz. Diese sind Halbbrüder. Max überträgt nun seinen Erbanteil im Wege des Erbteilverkaufs an Moritz. zum Nachlass gehören nur noch verschiedene Grundstücke bzw. Anteile daran. Der Wert des Grundbesitzes soll ca. 20 Tsd. EUR betragen.
Fällt in so einem Fall Grunderwerbsteuer an oder greift hier eine allgemeine oder besondere Ausnahme gemäß Grunderwerbsteuergesetz. Auch der Verkauf des Erbteils ist doch eine Form der Erbauseinandersetzung oder?
Danke für eure Meinungen.
hh.