Hallo zusammen.
Ich wohne in einem Reihenhaus und würde gerne das Dachgeschoss als Wohnraum ausbauen. Neben den sonstigen Anforderungen geht es mir nun um die benötigte Grundfläche von über 2,2 Meter. Alles was über 1,5 ist zählt mit zur Berechnung und ich muss mindestens dann eine Grundfläche von 0,5 der Gesamtfläche haben. Die Frage ist nun, wird bei den Angaben auf cm genau oder auf 10cm genau gerechnet? Die lichte Höhe von 1,5 habe ich auf einer Länge von 4,80m und die lichte Höhe von 2,2 auf einer Länge von 2,38m. Da fehlen mir laut Zeichnung also 2cm. Bekommt man das durch oder bin ich sowieso ganz auf dem Holzweg.
Grüße
Mario
Hallo!
Es wird auf 1 cm genau gemessen ( also 2 stellen hinter dem Komma) und gerechnet.
Und darüber hin ist es Ermessenssache wie stark die Abweichung toleriert wird.
Du musst aber sehen, im DG wird bereits eine geringere Raumhöhe zugestanden. Nur muss diese geringere Höhe dann wenigstens auf der Hälfte der Grundfläche diese eingeschränkte Mindesthöhe erfüllen !
Halte jeweils ein Lot an die 2,20 m Punkte und übertrage sie auf den Boden.
dann machst Du es mit den 1,50 m Punkten gleichermaßen. Dann hast Du 2 Flächen auf dem Boden die Du abmisst und berechnest.
Und dann kannst Du schauen ob die Fläche mit mind. 2,20 m Standhöhe der Hälfte der Grundfläche beträgt.
„Um als Wohnraum anerkannt zu werden, müssen die neuen Aufenthaltsräume im Dachraum eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Hierfür kann eine geringere lichte Höhe als 2,40 Meter – mindestens jedoch 2,20 Meter – gestattet werden, wenn für die Wohnnutzung keine Bedenken bestehen. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 Meter werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.“
Und mit Gauben kann man sich noch zusätzliche Standfläche schaffen, evtl. sogar mit Veluxfenstern mit sog. Aufkeilrahmen. Auch darunter hätte man mehr Standhöhe.
MfG
duck313