Grundfläche halbiert und Nebenkosten verdoppelt

Hallo, in einem Gebäude ( 500qm ) sind eine Wohnung, eine Spielothek und ein Kino. Die Wohnung hat 80qm. Bisher bekamen die Mieter immer ca. 150€ Nebekosten erstattet.

Als das Kino schloss, entfernte der Vermieter die Sitze aus dem Kino und deklarierte es als Dachboden. Dann strich er die 250qm aus der Nebenkostenabrechnung. Die Mieter bekamen eine neue Abrechnung und sollten nun 450€ Nachzahlen.

Ist das zulässig?

Hallo !

sehr wahrscheinlich ist das unzulässig.
Denn das Verhältnis von Gewerbefläche zu Wohnfläche ist auffallend groß,es ist nicht anzunehmen,die gemeinsamen Nebenkosten(wenn tatsächlich gemeinsam berechnet) sind nicht deutlich abweichend von vergleichbarer Wohnraumnutzung.

Welche Nebenkosten genau werden denn durch den „Trick“ mit dem nun als „Dachboden“ deklarierten leeren Kinosaal umgelegt ?

Kann der Mieter den „Dachboden“ auch als Abstell-oder Trockenraum nutzen ?

MfG
duck313

Alle Nebenkosten die vorher auf 500qm umgelegt wurden werden jetzt nur noch auf 250qm umgelegt. Wasser, Heizung, Müll, Haftpflicht, Allgemeinstrom, etc.

Ich vermute nein.

  1. kann man nicht so einfach eine gewerbliche Nutzung in eine zu Wohnzwecken verwandeln, dazu bedarf es zunächst der Genehmigung des Baurechtsamtes, ein bloßes „Deklarieren“ des Vermieters reicht dazu wohl nicht. Der „Dachboden“ ist dann immer noch ein gewerblicher Dachboden.

  2. Selbst wenn das genehmigt wurde, könnte man immer noch argumentieren, dass man bei Vertragsabschluss davon ausgehen durfte, dass sich die Nebenkosten aufgrund der anderweitigen umlagefähigen Nutzung des gebäudes im üblichen Rahmen halten würden und man nicht irgendwann dazu herangezogen würde, den vom Vermieter selbst hervorgerufenen Leerstand mitzufinanzieren, gleich ob privater oder gewerblicher Natur, indem man die überdimensionierten haustechnischen Anlagen allein bezahlt. Der Leerstand ist allein seine Entscheidung und kann somit erst mal nur sein Problem sein.

  3. ist die formelle Anforderung an Nebenkostenabrechnungen bei gemischt (gewerblich und zu Wohnzwecken) genutzten Gebäuden etwas komplizierter als sonst, jedenfalls wenn ein Vorwegabzug der Betriebskosten gemacht wurde, was angesichts der großen Erhöhung zuvor wohl der Fall war und was evtl. auch im Mietvertrag vereinbart ist. Was steht da überhaupt zu dem ganzen Themenblock?

Gruß
smalbop