Hallo, in einem Gebäude ( 500qm ) sind eine Wohnung, eine Spielothek und ein Kino. Die Wohnung hat 80qm. Bisher bekamen die Mieter immer ca. 150€ Nebekosten erstattet.
Als das Kino schloss, entfernte der Vermieter die Sitze aus dem Kino und deklarierte es als Dachboden. Dann strich er die 250qm aus der Nebenkostenabrechnung. Die Mieter bekamen eine neue Abrechnung und sollten nun 450€ Nachzahlen.
Ist das zulässig?
Hallo !
sehr wahrscheinlich ist das unzulässig.
Denn das Verhältnis von Gewerbefläche zu Wohnfläche ist auffallend groß,es ist nicht anzunehmen,die gemeinsamen Nebenkosten(wenn tatsächlich gemeinsam berechnet) sind nicht deutlich abweichend von vergleichbarer Wohnraumnutzung.
Welche Nebenkosten genau werden denn durch den „Trick“ mit dem nun als „Dachboden“ deklarierten leeren Kinosaal umgelegt ?
Kann der Mieter den „Dachboden“ auch als Abstell-oder Trockenraum nutzen ?
MfG
duck313
Alle Nebenkosten die vorher auf 500qm umgelegt wurden werden jetzt nur noch auf 250qm umgelegt. Wasser, Heizung, Müll, Haftpflicht, Allgemeinstrom, etc.