Grundflächenzahl / GRZ

Wir planen gerade ein Hausbau und sind aktuell an einem Grundstück dran hier die Details:

390qm² gross
GRZ 0,2
GFZ 0,3

Wir sind bei der GRZ nicht sicher, ich habe gehört das die GFZ von 0,3 jetzt in unserem Fall bedeuten würde das unser Vorhaben von Haus auf diesem Grunstück nicht größer als 117qm² sein darf?
Ist das so korrekt oder verstehe ich die GFZ falsch bzw. gibt es da Interpreationsfreiraum?

Kann bitte einer der 100% sicher ist eine definitive Antwort geben, ich war bei einem Bauträger der sagte das wäre quatsch man hätte Spielraum und wir könnten bis zu 170qm² gross bauen, aber ich will mich doppelt absichern, weil auf Wikipedia u.ä. Quellen steht es so wie oben in dem Beispiel.

Hallo,

leider kann ich da nicht weiter helfen.

LG

Eine Grundflächenzahl GRZ von von 0,2 bedeutet dass Sie nur eine Fläche von 0,2 * 390 = 78 qm bebauen dürfen.
Die Geschoßflächenzahl GFZ von 0,3 bedeutet, das Sie insgesamt eine Fläche von 0,3 * 390 = 117 qm nutzen dürfen. Mit anderen Worten dürfen zu den 78 qm im Erdgeschoß noch einmal 39 qm im Dachgeschoß dazukommen.

Ich bin ein erfahrener Architekt und Bauingenieur aber eine so niedrige Grundflächenzahl von 0,2 ist mir in der Praxis noch nie vorgekommen. Der übliche Mindestwert liegt bei 0,4. Ich rate deshalb dringend dazu zum zuständigen Bauamt zu gehen und dort ein Beratungsgespräch zu suchen.

Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Hallo,
Grundflächenzahl GRZ 0,2 = 20% also 78m² der Grundstücksfläche darf innerhalb der Baugrenzen überbaut werden - gibt ein kleines Häuschen z.B. 10x7,80m
Geschossflächenzahl GFZ 0,3 = die Summe aller Flächen in den Geschossen darf 30% der Grundstücksfläche nicht überschreiten - ihr dürft also 117m² Geschossflächen bauen, z.B. maximal 78m² im EG und 39m² im OG/DG.

Gruß Willy1301

S. g. Herr Kella

Die Angaben der Quadratmeterzahl beziehen sich auf die Bruttogeschossfläche d.h. auf die Aussenmaße des Gebäudes. Die Nutzungszahlen GRZ und GFZ sind nur dann verbindlich anzuhalten wenn für das Baugrundstück ein gültiger Bebauungsplan mit diesen entsprechenden Festlegungungen vorliegt bzw.planreife erreicht hat.
das vorrausgesetzt ergibt in Ihrem Beispiel
GRZ 0,209 * 390m²= 81,51m²
GFZ 0,309 * 390m² = 120,51m²
(Rundung die Verhältniszahlen verstehenn sich als Betrag)
liegt kein B-Plan vor gilt §34 BauGB und diese Zahlen sind allenfalls Richtwerte.
Bitte bedenken Sie bei der Planung auch die bauordnungsrechtlichen Belange z.B Abstandsflächen, Mindestabstände etc.
Entsprechende Auskünfte erhalten Sie bei der Baubehörde.
Ich hoffe Ihnen mit der Auskunft etwas geholfen zu haben und verbleibe

MfG der Landmesser

Hallo Herr Kella,

die Grundfläche beträgt Brutto 78 m², je nach Bauweise ergeben sich netto ca. 64 m² für das Erdgeschoss, abzüglich Terrasse.

Die Geschossfläche beträgt maximal 117 m² für die Vollgeschosse, zuzüglich Dachgeschoss. Hierbei beträgt die Fläche des Dachgeschosses, je nach Bundesland, 2/3 bis 3/4 des Vollgeschosses. Bei 2/3 wird innen gemessen und bei 3/4 wird außen gemessen.

Neben der GFZ und GRZ sollten Sie die weiteren Bauausweisungen des Bebauungsplans und die Landesbauordnung berücksichtigen, offene Bauweise? Gesamthöhe des Hauses, Dachneigungswinkel, Drempel- oder Kniestockhöhe? Baufenster? Abstandsflächen?

Ich empfehle grundsätzlich vor einem Grundstückskauf mit dem zuständigen Bauprüfer des Bauamtes zu sprechen, um teure Fehler zu vermeiden.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten