Grundfragen zur Versteuerung von Börsengewinnen

Hallo,

soweit ich weiß ist Einkommen zu versteuern, soweit es über den Freibetrag i.H.v. 512 EUR (?) hinausgeht. Zu solchem Einkommen gehören dann auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die nicht länger als ein Jahr gehalten wurden sowie Dividendenerträge. Richtig?

Was passiert nun, wenn durch den Verkauf von Wertpapieren, die nicht länger als ein Jahr gehalten wurden (Spekulationsgeschäfte) der Freibetrag überschritten wird?

Wird dann das Finanzamt von Amts wegen tätig oder muss der Steuerpflichtige unaufgefordert selbst seine Einkünfte melden?

MfG. Suit

Hallo,

soweit ich weiß ist Einkommen zu versteuern, soweit es über
den Freibetrag i.H.v. 512 EUR (?) hinausgeht. Zu solchem
Einkommen gehören dann auch Gewinne aus der Veräußerung von
Wertpapieren, die nicht länger als ein Jahr gehalten wurden
sowie Dividendenerträge. Richtig?

Fast richtig:

Bei den 512 € handelt es sich um eine Freigrenze, im Gegensatz zum Freibetrag muss man wenn man die Freigrenze überschreitet alles versteuern, beim Freibetrag nur den übersteigenden Teil.

Dividendenerträge gehören zu einer anderen Einkunftsart (Einkünfte aus Kapitalvermögen) für diese gibt es einen extra Freibetrag, den sog. Sparerfreibetrag.

Was passiert nun, wenn durch den Verkauf von Wertpapieren, die
nicht länger als ein Jahr gehalten wurden
(Spekulationsgeschäfte) der Freibetrag überschritten wird?

Wird dann das Finanzamt von Amts wegen tätig oder muss der
Steuerpflichtige unaufgefordert selbst seine Einkünfte melden?

Die Einkünfte sind unaufgefordert zu erklären.
Auch wenn das Bankgeheimnis immer mehr wackelt, das FA ist bisher nicht in der Lage von Amts wegen tätig zu werden.

Grüße
Chris