Hallo,
habe jetzt schon Tagelange gegooglet aber nichts richtige gefunden. Wenn ich das soweit richtig verstehe hat derzeit jeder einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 7664€.
Muss dieser zunächst beantragt werden? Wenn ja, ab wann gilt dies dann?
Muss man in der Steuererklärung irgendwie darauf hinweisen?
Verstehe ich das richtig wenn z.B. eine Person A nach dem Studium im letzten Jahr nur 6 Monate gearbeitet für z.B. insgesamt 10.664€ Gehalt.
Wird dann bei der Steuererklärung automatisch diese 7664€ abgezogen und die Person muss nur noch 3000€ versteuern?