Grundfreibetrag

Hallo,

habe jetzt schon Tagelange gegooglet aber nichts richtige gefunden. Wenn ich das soweit richtig verstehe hat derzeit jeder einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 7664€.

Muss dieser zunächst beantragt werden? Wenn ja, ab wann gilt dies dann?

Muss man in der Steuererklärung irgendwie darauf hinweisen?

Verstehe ich das richtig wenn z.B. eine Person A nach dem Studium im letzten Jahr nur 6 Monate gearbeitet für z.B. insgesamt 10.664€ Gehalt.
Wird dann bei der Steuererklärung automatisch diese 7664€ abgezogen und die Person muss nur noch 3000€ versteuern?

Sie haben das richtig erkannt. Jedoch wird der Grundfreibetrag immer automatisch berücksichtigt und muss nicht beantragt werden, da es ein gesetzlicher Freibetrag ist.

Der Grundfreibetrag wird nicht vom Einkommen abgezogen. Bis zu diesem Betrag fällt keine Steuer an. Darüber hinaus wird dann ein progressiver Steuersatz angwendet. D.h. bei ca. 8000 EUR zu versteuerndes Einkommen liegt der bei so 5 % und wird dann höher je höher das z.v.E liegt.

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