Grundfreibetrag bei Rentenbesteuerung als steuerfr

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Rentenbesteuerung.
Jetzt habe ich gelesen, dass das Gesetz bei der Bestimmung des steuerfreien Rentenanteils den Grundfreibetrag von 7664 Euro, der jedem Steuerpflichtigen zusteht, und auch die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner mit einbezieht. Sie gelten als steuerfreier „Rentenzufluss“.

Irgendwie verstehe ich das mit dem steuerfreien Rentenzufluss nicht. Wie wird der berücksichtigt?
Der steuerfreie Teil der Rente ergibt sich doch aus der Summe der Rentenbezüge abzüglich des Steuerpflichtigen Teils (für 2009 z.B. 58%)

Kann mir da jemand helfen? Ich hab nicht wirklich was im Netz dazu gefunden…

Wo ist das Problem, stimmt doch alles!?
Von dem steuerpflichtigen Anteil (z.B. 42%) darf eben noch was abgezogen werden. Zu schön um wahr zu sein oder wie? :smile:

Gruß
Granini

Von dem steuerpflichtigen Anteil (z.B. 42%) darf eben noch was abgezogen werden.

Muss es nicht heißen: (z.B. 58%)

TrixiMaus

Ups, richtig, danke für die Korrektur.

Gruß
Granini

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

na aber wenn die Rentner höhere Bezüge und noch andere Einkommen (z.B. aus V&V) haben, ist das dann doch für die von Nachteil oder?

weil es dazu führt, dass der Grundfreibetrag bei Rentnern durch den Rückfluss der bereits versteuerten Rentenversicherungsbeiträge (also die Rente) verbraucht ist. Der Grundfreibetrag hat aber die Aufgabe, Einkünfte in Höhe des Existenzminimums steuerfrei zu stellen.

Hallo,
wenn der Rentner sonst noch steuerpflichtige Einkünfte hat, muß er ja in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben und da wird das alles richtig verrechnet und ggf. auch eine Vorauszahlung für die Folgejahre festgesetzt.
Oder habe ich die Frage noch nicht ganz verstanden?

Cu Rene

na aber wenn die Rentner höhere Bezüge und noch andere
Einkommen (z.B. aus V&V) haben, ist das dann doch für die von
Nachteil oder?

Höhere Einkünfte sind durch die Progression normalerweise für jeden von Nachteil und nicht nur für Rentner :smile:

Wobei manche über höhere Steuern froh wären, denn dann hätten sie auch höhere Einkünfte.

weil es dazu führt, dass der Grundfreibetrag bei Rentnern
durch den Rückfluss der bereits versteuerten
Rentenversicherungsbeiträge (also die Rente) verbraucht ist.

Den Grundfreibetrag hat jeder, das hat mit einer Rente gar nichts zu tun. Und bei Einkünften über dem Grundfreibetrag ist halt dann unter Umständen Einkommensteuer fällig.

Ganz richtig ist das mit dem Rückfluss nicht. Trotz allem findet eine gewisse minimale Verzinsung statt, und kombiniert mit einer gestiegenen Lebenserwartung (und bei Arbeitnehmern kombiniert mit dem steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung) kann ich nicht erkennen, dass die Rente allein aus selbst gezahlten Beiträgen besteht.

Darüber hinaus steigt mit jedem Jahr die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben.

Die Frage wurde bereits mehrfach durch die Instanzen durchgestritten. Mein letzter Stand ist, dass die Jahre vor 2005 erledigt sind, aber für die Folgejahre wohl noch Verfahren anhängig sind. Dazu gibt es auch einen Vorläufigkeitsvermerk in den Einkommensteuerbescheiden.

Momentan bleibt also nichts weiter zu tun, als die - teilweise - Besteuerung der Renten zu akzeptieren.

Der Grundfreibetrag hat aber die Aufgabe, Einkünfte in Höhe
des Existenzminimums steuerfrei zu stellen.

Ja, und? Macht er doch?

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