Grundfreibetrag bei Rückerstattung unerheblich?

Hallo zusammen!

Ich befasse mich gerade so ziemlich erstmalig mit der Einkommensteuer, bzw. der Rückerstattung.

Bisher dachte ich, dass der Grundfreibetrag steuerfrei ist und man
Jahresbrutto - Grundfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen

rechnet.

Im Netz finde ich aber, dass das Gesamtbrutto lediglich um 920€ gemindert wird und um noch einiges und dann das zu versteuernde Einkommen zustande kommt, das höher ist, als in der ersten Variante.

WISO berechnet das auch so.

Warum ist denn nun der Grundfreibetrag bei der Rückerstattung unerheblich? Oder ist das überhaupt so?

Beste Grüße

Hallo,

Ich befasse mich gerade so ziemlich erstmalig mit der Einkommensteuer, bzw. der Rückerstattung.

Bisher dachte ich, dass der Grundfreibetrag steuerfrei ist und man Jahresbrutto - Grundfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen rechnet.

Im Netz finde ich aber, dass das Gesamtbrutto lediglich um 920€ gemindert wird

Dann ist das eine veraltete Quelle. Inzwischen werden Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeitpasuchal um 1.000€ Werbungskosten gemindert, wenn keine höheren Ausgaben geltend gemacht werden.

und um noch einiges und dann das zu versteuernde Einkommen zustande kommt, das höher ist, als in der ersten Variante.

WISO berechnet das auch so.

Da werden sich die Entwickler wohl was bei gedacht haben.

Warum ist denn nun der Grundfreibetrag bei der Rückerstattung unerheblich? Oder ist das überhaupt so?

Nö. Es wird einfach erst ab einem zu versteuernden Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages mit der Versteuerung begonnen.
Da schon bei der Berechnung der Lohnsteuer = Einkommensteuervorauszahlung der Grundfreibetrag und die 1000€ Werbungskostenpasuchale berücksichtigt worden sind, geht einem da auch nichts verloren.
Sehr stark vereinfacht hat jemand in 2012 mit 50.000€ Brutto nur auf (50.000- 1.000 - 8.004) Vorauszahlungen geleistet. Bei der Einkommensteurfestsetzung wird genauso gerechnet http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html, auch wenn sich das in WISO vielleicht nicht so darstellt. Ich bin mir aber sicher, dass der richtige Steuerbetrag ausgerechnet wird.

Grüße

Ist es dann so, dass die Rechnung wie folgt gemacht wird:

Brutto -Werbekostenpauschale - Grundfreibetrag = zvE (zu versteuerndes Einkommen)

dann in der Lohnsteuertabelle die Steuer zum zvE suchen

dann bereits bezahlte Steuer - Tabellensteuer = Rückerstattung?

geht man von der Methode z.B. dieser Website aus: dann fehlt der Grundfreibetrag völligGrüße

Hallo,

war der Link kaputt? Dann vorsichtshalber nochmal: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html.
Zur Kontrolle, ob es klappt schreib doch mal, was da unter § 1 steht. Nee, ich lese lieber vor: "Die tarifliche Einkommensteuer im Veranlagungszeitraum 2013 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

  1. bis 8 130 Euro ( Grundfreibetrag ): 0 ;…" Hervorhebungen mal von mir
    Also wenn da jemand z.B. rein zufällig ein zvE von 8.130€ hätte, was würde der dann an EK-Steuer zahlen müssen? Kleiner Tipp: Es ist die fette Zahl nach dem Doppelpunkt.

Falls Du das alles nichts glaubst, dann gibt es bei WISO so ein, dass genau 8.130€ zvE rauskommen. Und dann kann man das schrittweise mit jeweils 100 € mehr probieren.

Langer Rede kurzer Sinn: Der Grundfreibetrag wird nicht bei der Ermittlung des zvE, sondern bei der Berechnung der Steuerlast berücksichtigt. Das gilt für die Veranlagung genauso wie für die Berechnung der Lohnsteuer.

Grüße

Ah, ich hab jetzt auch mitbekommen, wo mein Fehler liegt: bei der Tabelle ist der Grundfreibetrag schon abgezogen, von 0 bis 8130€ steht da jeweils 0€ Steuern.

Allerdings ist dann der Begriff „zu versteuerndes Einkommen“ irgendwie irreführend… demnach sind die ersten 8130€ steuerfrei, aber trotzdem zu versteuern. Oder nicht zu versteuern, aber dafür alles andere… also mal wieder was für Erbsenzähler.

Vielen Dank für die Aufklärungshilfe :wink:

Nein !

Der Grundfreibetrag wird nicht abgezogen, der ist in der Tabelle schon drin. D.H. Steuern bis 8000 EUR = 0

Gruss

Barmer