Hallo,
Ich befasse mich gerade so ziemlich erstmalig mit der Einkommensteuer, bzw. der Rückerstattung.
Bisher dachte ich, dass der Grundfreibetrag steuerfrei ist und man Jahresbrutto - Grundfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen rechnet.
Im Netz finde ich aber, dass das Gesamtbrutto lediglich um 920€ gemindert wird
Dann ist das eine veraltete Quelle. Inzwischen werden Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeitpasuchal um 1.000€ Werbungskosten gemindert, wenn keine höheren Ausgaben geltend gemacht werden.
und um noch einiges und dann das zu versteuernde Einkommen zustande kommt, das höher ist, als in der ersten Variante.
WISO berechnet das auch so.
Da werden sich die Entwickler wohl was bei gedacht haben.
Warum ist denn nun der Grundfreibetrag bei der Rückerstattung unerheblich? Oder ist das überhaupt so?
Nö. Es wird einfach erst ab einem zu versteuernden Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages mit der Versteuerung begonnen.
Da schon bei der Berechnung der Lohnsteuer = Einkommensteuervorauszahlung der Grundfreibetrag und die 1000€ Werbungskostenpasuchale berücksichtigt worden sind, geht einem da auch nichts verloren.
Sehr stark vereinfacht hat jemand in 2012 mit 50.000€ Brutto nur auf (50.000- 1.000 - 8.004) Vorauszahlungen geleistet. Bei der Einkommensteurfestsetzung wird genauso gerechnet http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html, auch wenn sich das in WISO vielleicht nicht so darstellt. Ich bin mir aber sicher, dass der richtige Steuerbetrag ausgerechnet wird.
Grüße