Nochmal von vorne…
GRRRR.
Ja der Bruttolohn muss angegeben werden aber das Finanzamt
rechnet dann einen Prozentsatz auf den Lohn und bekommt
dadurch dann das z.v. Einkommen?
NEIN, NEIN, NOCHMALS NEIN… Hatten wir doch alles schon…
Bruttolohn
minus Werbungskostenpauschale (oder tatsächliche Werbungskosten)
minus Vorsorgepauschale (oder abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen, u.a. Sozialversicherungsbeiträge)
minus Sonderausgabenpauschale
gleich z.v.E.
gleich Bemessungsgrundlage für Einkommensteuer
wenn kleiner 8.004 Euro, dann ESt gleich 0 Euro, ansonsten Anwendung der Formeln für Grund- oder Splittingtarif - auf die hier nicht näher eingegangen wird.
Steuererklärung:
Mantelbogen ausfüllen (Name, Adresse…)
Anlage Vorsorgeaufwendungen ausfüllen (Sozialversicherungsbeiträge)
Anlage N ausfüllen (Angaben der Lohnsteuerbescheinigung)
Das Finanzamt wird dann schon je nachdem die entsprechenden Pauschalen anwenden