Grundfreibetrag, Studenten, Pauschalen

Hallo again,

hätte eine gerenelle Frage.
Welche Pauschalbeträge gibt es denn, die für einen Stundenten in Frage kommen würden?
Und welche Pauschalen sind in welchen Pauschalen beinhaltet?
Soweit ich weiß ist die Pandlerpauschale in der Werbekostenpauschale enthalten? Ist das korrekt?

Beträge im Jahr:

  • Werbekostenpauschale 920€
  • Pendlerpauschale
  • Sonderkostenpauschale 432€

    Gibt es Pauschalen für Unibeiträge, oder sonstige Unianschaffungen?

Gruß

  • Werbekostenpauschale 920€

ok

  • Pendlerpauschale

sind auch WK und ggfs in dem o.g. Betrag enthalten

  • Sonderkostenpauschale 432€

gibt es nicht

Sonderausgaben-Pauschale meinte ich. 36€ pro Monat

Sonderausgaben-Pauschale meinte ich. 36€ pro Monat

ups, das Ding heißt Sonderausgaben-Pauschbetrag und beträgt 36 € pro Jahr.

Sonderausgaben-Pauschale meinte ich. 36€ pro Monat

pro Jahr!

gruß

Jörg

Oh, :wink: danke. Was gibt es denn noch für schöne Pauschalen für Stundenten? Unigebühr, Bücher, sonstige Pauschalen?
Wie kann es denn dann sein das wenn man einen Online Rechner bei einem Bruttogehalt von 10000 € rechnen lässt, das da 0 Steuern rauskommen?

Nochmal: Es gibt keine Pauschalen für Studenten.

Die 10.000 € kommen hin, da Versicherungsbeiträge abgesetzt werden können, die wurden dort berücksichtigt.

Gruß

Jörg

aha. als zu versteuerndes gehalt gilt doch nur
das Gehalt abzüglich:

  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pauschalen:
  • Werbekostenpauschale
  • Sonderausgabe

korrekt?

Hallo,

aha. als zu versteuerndes gehalt gilt doch nur
das Gehalt:

das Bruttogehalt

abzüglich:

  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung

Diese werden bei den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben zusammengefasst und sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge, mindestens aber der Vorsorgepauschale abzugsfähig.

  • Pauschalen:
  • Werbekostenpauschale:

Werbungskosten

  • Sonderausgabe

korrekt?

naja, an der richtigen Reihenfolge müssen wir noch arbeiten.

http://wendt.jura.uni-saarland.de/Wahlfach/Einkommen…

Und nochmals, das Steuerrecht differenziert nicht zwischen Studenten und anderen Menschen.
Der Student ist keine Sonderform des Lebens, er wird auch steuerlich nicht besonders begünstigt.
Für den Studenten gelten die gleichen Steuergesetze wie für alle anderen auch.

Gruß
Lawrence

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Guten Tag,

ok dann kann man ja bis knapp 10k € verdienen ohne sich sorgen machen zu müssen. Muss man denn bei der Steuererklärung irgendwelche speziellen Formulare ausfüllen damit die Werbungspauschale und die Sonderausgabenpauschale ziehen oder werden diese automatisch angerechnet?

Es gibt viel zu wenige Dinge die automaisch gehen, aber die beiden Dinge werden absolut atomatsich berücksichtigt.

Gruß

Jörg

P.S. Obwohl ich viele Steuerberater kenne, die bei jeder Anlage N quer drüber schreiben „WK-Pauschbetrag“, vollkommen unnötig.

P.S. Obwohl ich viele Steuerberater kenne, die bei jeder
Anlage N quer drüber schreiben „WK-Pauschbetrag“, vollkommen
unnötig.

Viele machen das deswegen, damit auch nach der 1000. Diskussion der Mandant begreift, dass seine tatsächlichen Werbungskosten niedriger liegen und somit der Pauschbetrag greift. Denn oft genug kriegt man zu hören „Aber ich habe Ihnen doch zig Belege eingereicht, wieso werden die nicht aufgeführt?“.

-)

Hallo,

und darum gibts auch StB, die diese Kosten aufführen, weil sie wissen, das Ausfüllen des Formulars nimmt weniger Zeit in Anspruch als die Diskussion mit dem Mandanten.

Gruß
Lawrence

Jau, das auch. Diese Diskussion erspart man sich am besten bei den außergwöhnlichen Belastungen. Schreibt den Betrag hin und vermerkt „o.A.“

also bei der stinknormalen steuererklärung die einnahmen hinschreiben und das wars. dann werden wkpauschale und sonderausgabenpauschale automatisch vom brutto abgezogen und das zu versteuernde einkommen ist brutto - wkp. und sap. ? :stuck_out_tongue:

es fehlen noch die Vorsorgeaufwendungen - sprich die Sozialversicherungsbeiträge - ansonsten genauso

Danke. Natürlich werden die Sozialabgaben abgezogen. Das geschieht ja sowieso direkt bei der Zahlung des Gehaltes.
Brutto

  • Sozialabgaben (Sozibeitrag/Krankenkassenbeitrag/Rentenbeitrag/…
  • WKpauschale
  • Sonderausgabenpauschale

zu versteuerndes Einkommen

gott sei dank blick ich da endlich durch

z.v. Einkommen sollte

Danke. Natürlich werden die Sozialabgaben abgezogen. Das
geschieht ja sowieso direkt bei der Zahlung des Gehaltes.

=> aber nur um den Auszahlungsbetrag zu ermitteln, hier aber geht es um die Steuererklärung…
=> in der Steuererklärung ist der Bruttolohn azugeben und nicht der Auszahlungsbetrag. Vielleicht mal die Formulare anschauen?

gott sei dank blick ich da endlich durch

=> noch nicht so wirklich…

GRRRR.
Ja der Bruttolohn muss angegeben werden aber das Finanzamt rechnet dann einen Prozentsatz auf den Lohn und bekommt dadurch dann das z.v. Einkommen?
Seltsame welt. Warum kann das Gehalt niht einfach generell Steuerfrei sein :stuck_out_tongue:

Nochmal von vorne…

GRRRR.
Ja der Bruttolohn muss angegeben werden aber das Finanzamt
rechnet dann einen Prozentsatz auf den Lohn und bekommt
dadurch dann das z.v. Einkommen?

NEIN, NEIN, NOCHMALS NEIN… Hatten wir doch alles schon…

Bruttolohn
minus Werbungskostenpauschale (oder tatsächliche Werbungskosten)
minus Vorsorgepauschale (oder abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen, u.a. Sozialversicherungsbeiträge)
minus Sonderausgabenpauschale
gleich z.v.E.

gleich Bemessungsgrundlage für Einkommensteuer

wenn kleiner 8.004 Euro, dann ESt gleich 0 Euro, ansonsten Anwendung der Formeln für Grund- oder Splittingtarif - auf die hier nicht näher eingegangen wird.

Steuererklärung:
Mantelbogen ausfüllen (Name, Adresse…)
Anlage Vorsorgeaufwendungen ausfüllen (Sozialversicherungsbeiträge)
Anlage N ausfüllen (Angaben der Lohnsteuerbescheinigung)

Das Finanzamt wird dann schon je nachdem die entsprechenden Pauschalen anwenden

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