Hallo,
eine Frage dazu, wie der Grundfreibetrag gehandhabt wird; er liegt ja bei ca 7.000 für Alleinstehende, 14.000 für Verheiratete.
Beispiel: Mein Mann ist angestellt, ich arbeite selbständig . Wenn ich nun 10.000 € im Jahr verdiene, wird dann der Grundbetrag für mich abgezogen und nur der Rest versteuert? Oder liege ich damit über der Grenze und es werden die kompletten 10.000 versteuert?
Danke für eure Hilfe
Grüße von
Lilly
Hallo Lilly,
der Grundfreibetrag ist ein Element aus dem ESt-Tarif. Kommt also ganz am Schluß der Rechnerey zur Anwendung, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (für beide zusammen) ermittelt ist und Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (für beide zusammen) abgezogen sind.
Das Wort ist das gleiche, aber der Begriff ist was anderes wie Freibeträge, die bereits bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte greifen.
Schöne Grüße
MM
Danke für die superschnelle Antwort. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird dieser Betrag auf jeden Fall abgezogen, unabhängig davon, ob ich mehr verdient habe?
Grüße von
Lilly
Ja, so ists. Das Gegenstück dazu heißt „Freigrenze“: Wirkt nur, wenn der fragliche Betrag unter der Grenze ist, und fällt ganz weg, wenn er drüber liegt.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 275.000€ bleibt der gleiche Grundfreibetrag steuerfrei wie bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.250€.
Schöne Grüße
MM