Hallo,
Einer meiner Mieter hat zum 30.06.03 die Wohnung gekündigt. Die Wohnungsübergabe fand bereits am 22.04.03 statt. Der neue Mieter ist dann am 01.07.03 eingezogen.
Meine Frage:
Wer muss für die Zeit vom 23.04. bis 30.06. die Grundgebühr für Gas und Strom zahlen?
Der alte Mieter oder der Vermieter?
Gruß,
Markus