Grundgeb. Gas nach Whg.-Übergabe

Hallo,

Einer meiner Mieter hat zum 30.06.03 die Wohnung gekündigt. Die Wohnungsübergabe fand bereits am 22.04.03 statt. Der neue Mieter ist dann am 01.07.03 eingezogen.

Meine Frage:
Wer muss für die Zeit vom 23.04. bis 30.06. die Grundgebühr für Gas und Strom zahlen?
Der alte Mieter oder der Vermieter?

Gruß,
Markus

Hi,

wenn ich dich recht verstehe, hat der alte Mieter bis zum 30.6. weiter Miete gezahlt. Dann muss er auch die Nebenkosten bis zum 30.6. weiter zahlen. Dass Du dich bereit erklärt hast, die Übergabe vorher durchzuführen, ändert ja nichts an dem Enddatum des Mietverhältnisses.

A.