grundgebühr für kompletten monat statt anteilig?

ich wollte zu einem anderen gasanbieter wechseln, habe aber kurz nach vertragsabschluß den vertrag widerrufen, was mir auch bestätigt wurde.

nun bekam ich vom neuen anbieter eine abschlußrechnung über 4 tage. auf rückfrage erhielt ich die antwort, daß der alte anbieter diese 4 tage benötigte, um den widerruf zu bearbeiten und daher eine von mir zu zahlende leistung erbracht wurde.

davon abgesehen, daß ich schon das nicht nachvollziehen kann, steht auf der rechnung die grundgebühr für den vollen monat, statt diese anteilig nur für die 5 tage zu berechnen, an denen auch eine leistung erbracht wurde.

auf nachfrage teilte mir man dann mit „dass der Grundpreis immer voll abgerechnet wird, unabhängig wie lange Sie in diesem Monat in Belieferung waren“

daher meine frage: weiß jemand, ob das so erlaubt ist bzw. ob man dagegen etwas tun kann?

meiner auffassung nach muß die grundgebühr anteilig berechnet werden. worauf beruft man sich, denn man hier anderer meinung ist, als der anbieter? in seinen agbs steht zu dem thema nichts

gru0
micha

Hallo,

ich bin kein Rechtsberater und darf dies auch gar nicht.

AGB´s vom Anbieter lesen, wenn nichts derartiges darüber geschrieben steht, würde ich mal einen Anwalt fragen (Erstberatung).

Sorry, mehr kann ich nun auch nicht sagen.

nG.
Haag

Hallo,
wenn „kurz nach Vertragsabschluss“ innerhalb der Widerspruchsfrist war, hat der neue Anbieter keine Leistung erbringen müssen und hat folgedessen auch keine Rechnung zu stellen.
Ich würde der Rechnung widersprechen - schriftlich per Einschreiben mit Rückschein - und weiteres abwarten, aber nicht zahlen!
VG
Heinz

tut mir leid, kann ich nicht beantworten.

sogleich zum anwalt - einspruchsfristen beachten

Tut mir leid, kann ich nicht helfen!

Hallole,
da kann ich leider nicht weiterhelfen. Tipp: Verbraucherzentrale

GRüßle