Hallo,
ich ziehe bald in meiner erste eigene Wohnung und da kommen so eingie Dinge auf mich zu, die ich noch nicht kenne.
In meinem Mietvertrag steht, dass in meinen allgemeinen Betriebskosten (also den Nebenkosten die ich monatlich vorauszahle) „Grundgebühren für Breitbandanschluß“ mit drin sind. Was bedeutet das? Mich verunsichern die „Grundgebühren“, kommt da noch was dazu?
Bin super dankbar für jede Hilfe
Liebe Grüße
Hallo,
Ich denke mal, dass er die Grundgebühren für den Anschluß des Kabelfernsehens sind !
Gruss Ralli
Hallo Ralf, danke, das denke ich auch. Aber was ich mich gefragt habe, ist, ob das dann allgemein der Fernsehanschluss ist und das ganze Fernsehzeug schon in der Miete mit drin ist, oder ob ich mich trotzdem bei z.B. Kabel Deutschland anmelden muss und dann für TV zahlen muss…
TV? -> Internet
Hi,
wie, wo, was? Generell bezeichnet man mit Breitband den Internetanschluss, der aber durchaus auch ueber den TV Anschluss kommen koennte (z.B. via UnityMedia).
Ich wuerd da mal nochmal den VM fragen, denn nur die Ansage „Grundgebuehr Breitband“ und ohne Flatrate sagt erstmal gar nichts aus. Der Hinweis auf die „Grundgebuehr“ laesst eher vermuten, dass dort bei Nutzung und ohne Zubuchung anderer Features eine hohe Nutzungsgebuehr faellig wird.
Gruss
n.
Hi,
in der Regel bekommst du mit den Grundgebühren die Standartprogramme. Die öffentlich rechtlichen in HD dide Privaten nicht in HD, Paytv Garnicht. Willst du mehr, musst du beim Betreiber Zusatzpakete kaufen. Den Telefonanschluss übers Kabel kann schön günstig sein.