grundgebühren telefon zurückfordern?

Ich habe von Okt. 2002 bis Feb. 04 die Grundgebühren fürs Telefon(Festnetz) gezahlt. Jetzt hab ich gehört, dass man als Studentin entweder keine Grundgebühren zahlen oder zumindest einen geringeren Betrag zahlen muss. Ist das richtig? Wenn ja, kann ich die gezahlten Grundgebühren zurückfordern und auch die Anschlussgebühr?

Die (teilweise) Befreiung von der Grundgebühr gibt es seit 1999 nicht mehr. Was es gibt, ist ein Sozialtarif, bei dem man knapp 10 Euro auf die Rechnung (nicht auf die Grundgebühr) angerechnet bekommt. Das ganze ist an die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder den Anspruch auf Bafög geknüpft. Nur Studentsein reicht also nicht.

Rückwirkende Erstattung geht m.W. auch nicht.

Gruß,
Christian

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