Grundgesetz

Hallo,

was an dem Grundgesetz findet ihr denn so schlecht? Könnt ihr vielleicht mal Beispiele nennen? Oder ist es einfach nur die Tatsache, dass man es nach Belieben verändert?
Und wie sollte denn eine Verfassung für Deutschland eurer Meinung nach aussehen?

Gruß Hanna

Wer bitte verändert denn das Grundgesetz nach Belieben ?
Andererseits: was ist, wenn sich unserere Vorstellungen von Zusammenleben ändern, das Grundgesetz steht diesem im Wege und es ist keine Möglichkeit vorgesehen, es anzupassen ?

Wer bitte verändert denn das Grundgesetz nach Belieben ?
Andererseits: was ist, wenn sich unserere Vorstellungen von
Zusammenleben ändern, das Grundgesetz steht diesem im Wege und
es ist keine Möglichkeit vorgesehen, es anzupassen ?

Hallo Stephan,

das GG ist immer veränderlich, wenn sogenannte ‚Mauern‘ im Weg stehen, wie die Frage mit den Frauen und Bundeswehr und so. Das Grundgesetz ist ja sehr oft im Wege, aber MÖglichkeiten es anzupassen gibt es.
Aber leider kenne ich mich da noch nicht so sehr aus und deshalb bitte ich doch einen wahren Fuchs in der Sache mir das alles mal aufzuschreiben.
Danke

Gruß Hanna

Grundgesetz wirkt stellenweise geradezu antiquiert

Was an dem Grundgesetz findet ihr denn so schlecht? Könnt ihr vielleicht mal Beispiele nennen? Oder ist es einfach nur die Tatsache, dass man es nach Belieben verändert?
Und wie sollte denn eine Verfassung für Deutschland eurer Meinung nach aussehen?


„Nach Belieben“ kann man das Grundgesetz nicht ändern. Es gibt in Art. 79 Abs. 3 GG eine sog. „Ewigkeitsgarantie“ für einige grundlegende Bestimmungen (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung), die auch von einer 150prozentigen Bundestagsmehrheit nicht geändert werden können.

Aber:

  • Die Verfassung Spaniens von 1978 enthält die Möglichkeit von Gesetzesanträgen durch das Volk (Art. 87 III) oder von Volksbefragungen zu »politischen Entscheidungen von besonderer Tragweite« (Art. 92 I); das GG sperrt sich selbst gegen solche harmlosen Elemente der direkten Demokratie.

  • Der Art. 3 III GG verbietet die Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, wegen religiöser oder politischer Meinungen oder wegen Behinderung. Eine Diskriminierung wegen des Vermögens, Einkommens oder Besitzes verbietet er nicht.

  • Die italienische Verfassung enthielt den Umweltschutz als Staatsziel (Art. 9), lange bevor er im Grundgesetz stand.

  • Der verfassungrechtliche Schutz gegen rechtswidrige Festnahme und überlange Untersuchungshaft ist in Griechenland (dort Art. 6 der Verf.) wesentlich besser als in Deutschland - mit dem Erfolg übrigens, daß Griechenland der Staat mit den (pro 1.000 Einwohner) wenigsten Gefängnisinsassen auf der Welt ist.

  • Django -