hallo Rechtswissende:
gesetzt dem Fall es würde eine Wahlpflicht eingeführt, so dass jeder Deutscher nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat zu wählen.
Wäre diese Pflicht mit dem GG vereinbar?
Grüße
Raimund
Der Überwachungsstaat läßt grüßen…
Hallo Raimund,
darüber, daß so eine Szenario mit Art. 38 des GG widerspricht, sind wir uns - hoffentlich - einig, oder etwa nicht?
Wenn Du zum Wählen verpflichtet werden würdest, müßtest Du doch nachweisen, daß Du gewählt hast. Weil aber der vorgenannte Artikel des GG - unter anderem - von geheimen Wahlen spricht, ist eine solche Handhabung mehr als utopisch und wird hoffentlich lediglich das Produkt einer blühenden Phantasie bleiben. Aber laß uns die Idee weiterspinnen…
Du bist 18, hast von Politik genauso viel Ahnung wie 'ne Kuh vom Fliegen, bist aber per Gesetz verpflichtet, Deine Stime abzugeben. Du begibst Dich in ein Wahllokal, schnappst Dir einen Wahlzettel und gehst in das Kämmerlein… Und dann?
Einen auf ‚Eeene meeene Muuuh und raus bist Du…‘ machen?Irgendwen wählen?
Den Stimmzettel leer abgeben?
Nehmen wir mal an, Du entscheidest Dich für das Letztere und gibst den Zettel tatsächlich leer - und somit ungültig - ab. Am nächsten Morgen stehen bei Dir vor der Tür die ‚Carabinieri‘ und nehmen Dich in Beugehaft, weil Du den Zettel leer abgegeben hast. Das können sie aber auch nur wissen, wenn die Zettel irgendwie numeriert, mit einem Barcode oder was weiß ich an Überwachungsmechanismen versehen sind…
Verstehst Du, worauf ich hinaus will?
Viele Grüße
Tessa
hallo Tessa
darüber, daß so eine Szenario mit Art. 38 des GG widerspricht,
sind wir uns - hoffentlich - einig, oder etwa nicht?Wenn Du zum Wählen verpflichtet werden würdest, müßtest Du
doch nachweisen, daß Du gewählt hast.
Das tust Du schon dadurch, dass Du zur Wahl gehst. Dort wird abgehakt, ob Du schon gewählt hast. Also insofern ist hier nichts neues zu vermelden.
Weil aber der
vorgenannte Artikel des GG - unter anderem - von
geheimen Wahlen spricht, ist eine solche Handhabung
mehr als utopisch und wird hoffentlich lediglich das Produkt
einer blühenden Phantasie bleiben.
Hat Doch mit dem Wahlgeheimnis absolut nichts zu tun. Wenn nur festgestellt wir, dass Du im Wahllokal warst, wird niemand heraus bekommen, ob Du SPD oder NPD gewählt hast.
Aber laß uns die Idee
weiterspinnen…Du bist 18, hast von Politik genauso viel Ahnung wie 'ne Kuh
vom Fliegen, bist aber per Gesetz verpflichtet, Deine Stime
abzugeben. Du begibst Dich in ein Wahllokal, schnappst Dir
einen Wahlzettel und gehst in das Kämmerlein… Und dann?Einen auf ‚Eeene meeene Muuuh und raus bist Du…‘
machen?Irgendwen wählen?
Den Stimmzettel leer abgeben?Nehmen wir mal an, Du entscheidest Dich für das Letztere und
gibst den Zettel tatsächlich leer - und somit ungültig - ab.
Am nächsten Morgen stehen bei Dir vor der Tür die
‚Carabinieri‘ und nehmen Dich in Beugehaft, weil Du den Zettel
leer abgegeben hast. Das können sie aber auch nur wissen, wenn
die Zettel irgendwie numeriert, mit einem Barcode oder was
weiß ich an Überwachungsmechanismen versehen sind…
Das ist er aber nicht. Er ist vollkommen neutral. auch beim Einwerfen. Man könnte es ja auf die Spitze treiben, indem man die Wahluntensilien in mehrere Stapel auflegt und der Wähler sich aus den Stapeln einen Satz heraussucht.
Klar hat er die Möglichkeit, ein leeres Blatt abzugeben. Doch das werden die wenigsten sein. Die meisten würden wählen, wenn sie schon im Wahllokal sind. Viele gehen deswegen nicht zur Wahl, weil sie zu faul dazu sind, weil die Oma Geburtstag hat, weil sie lieber über Sa/ So wegfahren wollen…
Ich glaube, dieser § 38 würde absolut nicht berührt. Und ebenso bin ich der überzeugung, dass von den 90 %, die dann zur Wahl gehen (müssten), höchstens 5 % den Zettel leer einwerfen würden.
Also das mit der anonymen Wahl ist kein Problem. Außerdem sieht so viel ich weiß das GG auch gewisse Staastbürgerpflichten vor. Das wäre ja auch ein Eingriff in die Freiheit der Bürger.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
gesetzt dem Fall es würde eine Wahlpflicht eingeführt, so dass
jeder Deutscher nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht
hat zu wählen.
Wäre diese Pflicht mit dem GG vereinbar?
Grüße
Raimund
Derzeit nicht, aber eine Änderung des GG wäre durchaus möglich. Und nach meiner Meinung auch zulässig, wenn garantiert ist, dass der Wähler weiterhin so abstimmt wie er will. Die Folge könnte sein, dass die Anzahl der ungültigen Stimmen sich drastisch in die Höhe entwickeln würde. Das Risiko besteht natürlich auch, dass wer gezwungen wird, gezielt radikale Gruppen wählt.
Gruss Günter
Hallo Tessa,
darüber, daß so eine Szenario mit Art. 38 des GG widerspricht,
sind wir uns - hoffentlich - einig, oder etwa nicht?Wenn Du zum Wählen verpflichtet werden würdest, müßtest Du
doch nachweisen, daß Du gewählt hast. Weil aber der
vorgenannte Artikel des GG - unter anderem - von
geheimen Wahlen spricht, ist eine solche Handhabung
mehr als utopisch und wird hoffentlich lediglich das Produkt
einer blühenden Phantasie bleiben. Aber laß uns die Idee
weiterspinnen…
Das geheimen bezieht sich meines Wissens darauf, dass niemand weiss, was Du ankreuzt.
Du bist 18, hast von Politik genauso viel Ahnung wie 'ne Kuh
vom Fliegen, bist aber per Gesetz verpflichtet, Deine Stime
abzugeben. Du begibst Dich in ein Wahllokal, schnappst Dir
einen Wahlzettel und gehst in das Kämmerlein… Und dann?Einen auf ‚Eeene meeene Muuuh und raus bist Du…‘
machen?Irgendwen wählen?
Den Stimmzettel leer abgeben?
Hier geht eindeutig die Phantasie (oder die Erinnerung an die DDR) mit Dir durch.
Nehmen wir mal an, Du entscheidest Dich für das Letztere und
gibst den Zettel tatsächlich leer - und somit ungültig - ab.
Am nächsten Morgen stehen bei Dir vor der Tür die
‚Carabinieri‘ und nehmen Dich in Beugehaft, weil Du den Zettel
leer abgegeben hast. Das können sie aber auch nur wissen, wenn
die Zettel irgendwie numeriert, mit einem Barcode oder was
weiß ich an Überwachungsmechanismen versehen sind…
Verstehst Du, worauf ich hinaus will?
nein, in Belgien gibt es meines Wissens eine Wahlpflicht, d.h. Du musst dein Wahlzettel abholen und reinstecken. Meines Wissens wurde das Land noch nicht wegen Menschenrechtsverletzung von den anderen EU-Ländern geschnitten…
Tschuess Marco.
Ich glaube, wir reden in puncto…
… ‚Definition der Wahl verpflichtung‘ aneinander vorbei. Vielleicht habe ich mich auch etwas mißverständlich ausgedrückt…
Ich meinte nicht die Frage, wo ich das Kreuzchen hingepinselt habe sondern ob ich es überhaupt getan habe…
Gruß
Tessa
Hallo Marco,
(oder die Erinnerung an die DDR)
das solltest Du nie wieder zu mir sagen. Ich bin Polin. Und daß die Polen die DDRler (OK, aus Gründen der political correctness: Ex-DDRler) nicht ausstehen konnten, ist kein Geheimnis…
Gruß
Tessa
Hi Tessa,
Weil aber der
vorgenannte Artikel des GG - unter anderem - von
geheimen Wahlen spricht, ist eine solche Handhabung
mehr als utopisch und wird hoffentlich lediglich das Produkt
einer blühenden Phantasie bleiben. Aber laß uns die Idee
weiterspinnen…
Hier verstehst oder interpretierst du den Gesetzestext nicht ganz korrekt: Geheim ist der Vorgang (das Kreuzchen machen) und das persönliche Ergebnis (die Stelle wo das Kreuz ist) nicht aber das zur Wahl gehen, denn sonst müsste man ja mit Kapuze und maske dahin.
))
Du bist 18, hast von Politik genauso viel Ahnung wie 'ne Kuh
vom Fliegen, bist aber per Gesetz verpflichtet, Deine Stime
abzugeben. Du begibst Dich in ein Wahllokal, schnappst Dir
einen Wahlzettel und gehst in das Kämmerlein… Und dann?
Dann hat die Schule versagt!
Einen auf ‚Eeene meeene Muuuh und raus bist Du…‘
machen?Irgendwen wählen?
Den Stimmzettel leer abgeben?
Alles erlaubt, bzw. könnte es ja keiner verhidnern, da dieser auswahlvorgang nicht beobachtet werden darf.
Nehmen wir mal an, Du entscheidest Dich für das Letztere und
gibst den Zettel tatsächlich leer - und somit ungültig - ab.
Leer = Enthaltung
Ungültig = Undeutliche unleserliche mehrfache oder nicht zuzuordnende Kreuzchen etc.
Am nächsten Morgen stehen bei Dir vor der Tür die
‚Carabinieri‘ und nehmen Dich in Beugehaft, weil Du den Zettel
leer abgegeben hast. Das können sie aber auch nur wissen, wenn
die Zettel irgendwie numeriert, mit einem Barcode oder was
weiß ich an Überwachungsmechanismen versehen sind…
Da geht die Phantasie bzgl der Verpflichtung zu Teilnahme an der wahl mit dir durch
)
Verstehst Du, worauf ich hinaus will?
leider nicht
gruss
winkel
so kann man aneinander vorbei reden…
hallo Tessa,
ich meinte die Pflicht, zur Wahl zu gehen. Ob er (oder sie) dann tatsächlich ein Kreuzchen hinmalt, das kann man natürlich nicht kontrollieren, bzw. wäre dann keine geheime Wahl mehr.
Nur der Zwang, ins Wahllokal zu gehen. alles weitere ist nicht mehr beeinflußbar.
Grüße
Raimund
Hallöle Winkel,
Hier verstehst oder interpretierst du den Gesetzestext nicht
ganz korrekt:
Neeee, ich bin ja nicht dämlich… *lach*
Geheim ist der Vorgang (das Kreuzchen machen)
und das persönliche Ergebnis (die Stelle wo das Kreuz ist)
Deswegen habe ich dieses Mißverständnis hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… klargestellt; hoffe ich wenigstens…
nicht aber das zur Wahl gehen, denn sonst müsste man ja mit
Kapuze und maske dahin.))
Nun… Hätte doch auch was, gell? *fg*
Gruß
Tessa
Hallo Tessa,
ich weiss ja nicht wann du das letzt mal wählen warst.
Aber das läuft doch so:
1.) Wahlbenachrichtigung landet in deinem Briefkasten
2.) Du gehst am Wahltag ins zuständige Wahllokal und nimmst deinen Ausweis und die Benachrichtigungskarte mit.
3.) Nach Vorlage dieser Unterlagen erhälst du deinen Stimmzettel und wirst im Wählerverzeichnis abgehakt, damit du nicht 2 mal kommen kannst.
4.) du gehst in die Wahlkabine und machst dein Kreuzchen - geheim!
5.) du gehst wieder heim
Das einzige was bei so einer Wahl geheim sein muss, ist wie du wählst! Nicht ob du gewählt hast.
(Anhand des Wählerverzeichnisses wäre der Nachweis schon erbracht dass du deine Stimme abgegeben hast - wenn oder was oder ungültig ist gleichgültig.)
Dein Szenario ist also völlig falsch!
Ich fände eine Wahlpflicht nicht mal das schlechteste. Da müssten sich die Menschen mal wieder ein bischen mit der Politik beschäftigen anstatt vor sich hinzustarren und resigniert zu sagen: Wir haben ja eh keinen Einfluss! - Warum verschenken diese Menschen die Möglichkeit zwischen 2 Übeln das geringe zu wählen???
Gruß Ivo
Mißverständnis zum dritten… Sonst noch jemand?
Hi Ivo,
ich schreibe es jetzt zum dritten - und letzten - Mal: ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Was ich meinte, ist weiter unten nachzulesen.
Aber das läuft doch so:
1.) Wahlbenachrichtigung landet in deinem Briefkasten
2.) Du gehst am Wahltag ins zuständige Wahllokal und nimmst
deinen Ausweis und die Benachrichtigungskarte mit.
3.) Nach Vorlage dieser Unterlagen erhälst du deinen
Stimmzettel und wirst im Wählerverzeichnis abgehakt, damit du
nicht 2 mal kommen kannst.
4.) du gehst in die Wahlkabine und machst dein Kreuzchen -
geheim!
5.) du gehst wieder heim
Sag mal, hältst Du mich für eine Idiotin oder was???
Ciao
Tessa
Hallo Tessa,
ich schreibe es jetzt zum dritten - und letzten - Mal: ich
habe mich mißverständlich ausgedrückt. Was ich meinte, ist
weiter unten nachzulesen.
I see it baby - mein fehler. hätte ich vielleicht zuerst alles lesen sollen, aber meine finger waren schneller.
Aber das läuft doch so:
1.) Wahlbenachrichtigung landet in deinem Briefkasten
2.) Du gehst am Wahltag ins zuständige Wahllokal und nimmst
deinen Ausweis und die Benachrichtigungskarte mit.
3.) Nach Vorlage dieser Unterlagen erhälst du deinen
Stimmzettel und wirst im Wählerverzeichnis abgehakt, damit du
nicht 2 mal kommen kannst.
4.) du gehst in die Wahlkabine und machst dein Kreuzchen -
geheim!
5.) du gehst wieder heimSag mal, hältst Du mich für eine Idiotin oder was???
Niemals! Dafür habe ich schon viel zu viele Artikel von dir gelesen.
Gruß Ivo
Gäbe es Sympathie-Sternchen…
… hättest Du von mir ganz gewiss ein solches bekommen…
I see it baby - mein fehler. hätte ich vielleicht zuerst alles
lesen sollen, aber meine finger waren schneller.
Tja, es gibt Männer, die auch einer wütenden Hexe ein Lächeln entlocken können…
BTW: ich habe Deinen Spruch schon gestern - völlig geschlechtsneutral - mit ‚da waren die Pfoten schneller als der Schädelinhalt‘ definiert… *lach*
Beste Grüße
Tessa
Hall Tessa
(oder die Erinnerung an die DDR)
das solltest Du nie wieder zu mir sagen. Ich bin Polin.
das kann ich nicht riechen, nicht in deiner Vika lesen, also nicht eingeschnappt sein
Und daß die Polen die DDRler (OK, aus Gründen der political
correctness: Ex-DDRler) nicht ausstehen konnten, ist kein
Geheimnis…
Weiss davon zuwenig, hängt es mit 1980/81 zusammen ? Oder mit den Grenzpolizisten, die den Treck nach Westberlin nicht so gern sahen ?
Tschuess Marco.
P.S.: Wo bleibt die inhaltliche Replik ?
dass das wohl nicht geht (und selbst wenn es ginge, niemand das auch nur versuchen würde) haben wir wohl jetzt eingesehen - man stelle sich vor, jeder braucht dann ein Attest, wenn er grad im Streckverband lag
), trotzdem: in vielen Ländern sterben viele Menschen dafür (und bei uns ja nun auch Kriege und Revolutionen geführt worden), damit sie irgendwann mal wählen dürfen - und bei uns tuts keiner, auch kein richtiges Demokratie-Verständnis.
Wenn dir keine der Parteien (oder meistens Personen kommunal) passt - gib halt einen leeren Zettel ab, wenn 60% eine ungültige Stimme abgeben, gibts bestimmt ne Welle - aber Nicht-Wählen-Gehen kanns nicht sein. Noch besser wäre natürlich mitmischen, wie man in NRW gesehen hat bei der „richtigen“ moralischen Einstellung auch noch lukrativ
)
Dirk
geht immer wählen - gnadenlos - unaufhaltsam - erbarmungslos
Hallo Dirk,
ich hätte ja nichts dagegen, dass ein leerer Zettel abgegeben wird.
Das Problem ist, dass so viele gar nicht ins Wahllokal gehen!
Eigentlich ein Zeichen, dass in der Schule einiges versäumt wurde.
Wird denn überhaupt in der Schule über Demokratie: Rechte und pflichten unterrichtet? Ich bezwiefle es.
Hier sollte mal was getan werden.
grüße
Raimund