Grundgesetz

GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. …

Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Nun wird wie folgt argumentiert:

„Frauen sind potentielle Mütter, Männer potentielle Väter. Frauen haben somit die Möglichkeit durch das Grundgesetz privilegiert zu werden, Männer nicht. DIES widerspricht aber eben GG 3.2.1. „

Meine Frage:

Ist das wirklich ein Widerspruch ?

________
mfg Torx

Hallo.

Vielleicht sehe ich die Sache etwas laienhaft, aber der Schutz einer Frau mit Kind(ern) heisst nicht, dass da eine x-beliebige Person deswegen auf Grundrechte verzichten müsste. Ausserdem fusst unser GG noch auf der Zeit von 1949/49 wo es i.A. die Frauen waren, die Kinder erzogen hatten. Der Mann -so er denn noch unter den Lebenden weilte- hatte andere Sorgen. Nicht zu vergessen die ‚wolkige‘ Formulierung des ‚Anspruch auf Schutz…‘. Wovor soll man geschützt werden und womit ? Muss deswegen jemand anders auf etwas verzichten, oder ?

Also ich sehe in den beiden PAragraphen keine Widersprüche. Und gilt nicht „Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen verletzt wird ?“ Vielleicht hilft ein Kommentar zu ebendiesen Gesetzen weiter.

HTH
mfg M.L.

Hallo Markus,

Wovor soll man geschützt werden und womit ?
Muss deswegen jemand anders auf etwas verzichten, oder ?

An der Stelle ist ‚Bevorzugen‘ gemeint und ja, auf Kosten anderer.
Umgesetzt z.B. beim Kindergeld und den steuerklassen, auch wenn das nicht auf ‚Mütter‘ begrenzt ist. Da ist der scheinbare Widerspruch eben schon gelöst.

Also ich sehe in den beiden PAragraphen keine Widersprüche.
Und gilt nicht „Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo
die Freiheit eines anderen verletzt wird ?“ Vielleicht hilft
ein Kommentar zu ebendiesen Gesetzen weiter.

Um die Prioritäten an der Stelle geht es ja gerade. Die Freiheiten des Einen beeinträchtigen oft die des anderen. Genau das ist im GG geregelt, denke ich. Dein Recht auf Eigentum hört z.B. bei den Steuern schon mal auf. :wink:

Gruß, Rainer

Im normalfall bekommen Frauen die Kinder. Der Fall eines alleinerziehenden Vaters ist eher selten.
Hier wird Ehelichen wie unehelichen Müttern einfach der Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft zugesprochen.
Die Gemeinschaft verpflichtet sich dazu beiden das Leben zu ermögglichen.

Nütürlich gilt das auch für Männer welche die Aufgabe einer Mutter erfüllen. Die Auslegung gilt ganz für Mütter, nicht für Frauen.
Warum soll also ein Mann in extremsituationen keine Mutter sein.
Dies bildet auch die Grundlage das der Erziehungsurlaub der Eltern geschlechtslos ist.

Grüsse Zoomi

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Ursache und Wirkung verwechselt

Im normalfall bekommen Frauen die Kinder. Der Fall eines
alleinerziehenden Vaters ist eher selten.

falsch! Eltern bekommen Kinder, Frauen bekommen garnichts ohne Männer!!!

Und der ehe seltene Fall ist Resultat der Gerichtssprechung, wem werdne die Kinder zugesprochen, obgleich beide Anspruch stellen?

Da muß die Frau schon erkennbar asozial sein, bis der Vater den Zuspruch bekommt!

Daher Zustimmung! Der Wiederspruch steckt im GG!

Artikel 6 Abs. 4 steht im Widerspruch zu Artikel 3 Abs. 2.

Artikel 6 Abs. 4 hebt zu Artikel 3 Abs. 2 auf!
Artikel 3 Abs. 2 ist nicht existent! Und damit identifizierst Du auch den existenziell entscheidenden Knackpunkt! Er hebt die Frau in der Gesetzeshierarchie wider der Natur über den Mann!
Das Recht des Rehs über dem des Wolfes. Das gibts in der Natur nicht, und wenn man versucht Naturgesetze auf den Kopf zu stellen----
erobern Individuen aus Nachbargesellschaften den Raum (Deuschland Zuwanderungsland)
Die offensichtliche per Gesetz fixierte Benachteiligung des deutschen Mannes ist einziger Grund für Geburtenrückgang für die Bevölkerungspyramide die auf dem Kopf steht, für das anstehende Rentendesaster, für den Zuwanderungsbedarf zur Aufrecherhaltung der absoluten Bevölkerungszahl, und für die anstehenden ethnischen Probleme in Deutschland!

Haben wir keine?

Träum weiter, denn was ist den grad mit den pauschal zu Terroristen degradierten integrierten Arabischen Mitbürgern?

Gruß
elite

Hallo,

nein, Art. 6 IV GG stellt keinen „Verstoß“ gegen Art. 3 II, III GG dar. Es ist zutreffend, dass Art. 6 IV GG eine Privilegierung für Mütter und damit letztlich allein von Frauen ermöglicht, bzw. den Staat hierzu sogar verpflichtet (BVerfGE 84, 133). Es ist jedoch zu sehen, dass verfassungsrechtliche Ge- und Verbote (mit Ausnahme des Art. 1 GG) niemals allein für sich stehen, sondern immer im Kontext mit anderen Verfassungsrechten anzuwenden sind. Das bedeutet auch, dass Art. 3 GG eine Ungeichbehandlung, auch wegen des Geschlechts, nicht kategorisch ausschließt. Eine solche ist immer dann möglich, wenn sie durch kollidierende Interessen (des Bevorzugten) gerechtfertigt ist. Solche ergeben sich insbesondere aus anderen Verfassungsrechten. Art. 6 IV GG rechtfertigt daher abweichend von Art. 3 II, III GG eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau (Bundessozialgericht 56, 8/9). Letztlich wird auch argumentiert, dass Art. 6 IV GG die faktische Benachteiligung der Frau durch „die besonderen Belastungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Mutterschaft augleichen“ soll (BVerfGE 52, 357/365). Das würde bedeuten, dass Art. 6 IV GG tatsächlich nicht einmal eine Einschränkung des Art. 3 II, III GG darstellt, sondern im Gegenteil dessen Zielsetzung, die Verhinderung auch faktischer und mittelbarer Benachtiligungen (also Ungleichbehandlungen, die sich nicht direkt aus einer gesetzlichen Regelung, oder deren Fehlen, selbst ergeben, sondern rein tatsächlich im Zuge der Rechtsanwendung bestimmte Personengruppen benachteiligen), gerade verwirklicht, da letztlich im Gesamtkontext wieder ein Gleichgewicht hergestellt wird.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Elite

falsch! Eltern bekommen Kinder, Frauen bekommen garnichts ohne
Männer!!!

Aber schwanger sind meistens die Frauen, soviel ich weiß.

Und der ehe seltene Fall ist Resultat der Gerichtssprechung,
wem werdne die Kinder zugesprochen, obgleich beide Anspruch
stellen?

Da muß die Frau schon erkennbar asozial sein, bis der Vater
den Zuspruch bekommt!

Steht das im GG?

Daher Zustimmung! Der Wiederspruch steckt im GG!

Inwiefern?

Er hebt
die Frau in der Gesetzeshierarchie wider der Natur über den
Mann!
Das Recht des Rehs über dem des Wolfes.

Das klingt ja nicht gerade so, als wärst du für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.

Die offensichtliche per Gesetz fixierte Benachteiligung des
deutschen Mannes ist einziger Grund für Geburtenrückgang für
die Bevölkerungspyramide die auf dem Kopf steht, für das
anstehende Rentendesaster, für den Zuwanderungsbedarf zur
Aufrecherhaltung der absoluten Bevölkerungszahl, und für die
anstehenden ethnischen Probleme in Deutschland!

Du meinst also, wenn man diesen Paragraphen im GG, der Müttern den Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gesellschaft garantieren soll, streichen würde, würden wieder mehr Kinder geboren?

Viele Grüße Thea

PS: Was für eine Elite stellst du eigentlich dar, wenn ich fragen darf?

Moin,

Die offensichtliche per Gesetz fixierte Benachteiligung des
deutschen Mannes ist einziger Grund für Geburtenrückgang für
die Bevölkerungspyramide die auf dem Kopf steht, für das
anstehende Rentendesaster, für den Zuwanderungsbedarf zur
Aufrecherhaltung der absoluten Bevölkerungszahl, und für die
anstehenden ethnischen Probleme in Deutschland!

Unfug. Wahrscheinlich auch noch schuld am Treibhauseffekt,
an den Verspätungen der Bahn und am schlechten Wetter,
oder wie?

Für das Problem des Geburtenrückgangs gibt es nicht nur einen
einzigen Grund. Das ist ein enges Zusammenspiel
vieler Faktoren. Aber für die meisten Menschen ist es halt
schöner, klare s/w Bilder zu haben, damit kommen sie zurecht.

Grüße, René

Hallo

ich hab mich übrigens mal beim entsprechenden Ministerium erkundigt: Dieses Grundgesetz ist ausschliesslich in den Mutterschutzgesetzen verwirklicht worden, die ja eine schwangere Frau während der Schwangerschaft und ein paar Wochen (nicht mehr als 4, glaube ich) nach der Schwangerschaft schützt (kriegt ihr Einkommen weiter, darf nicht mit giftigen Stoffen etc. arbeiten, darf z. T. garnicht arbeiten).

Wer also hier geschützt wird, ist nicht nur die Mutter, sondern auch der Foetus bzw. das Neugeborene.

Eine weitere Fürsorge für Mütter ist überhaupt nicht umgesetzt worden. (Man kann doch auch nicht mit einem 5 Wochen alten Baby arbeiten gehen.)

Alle anderen Gesetze (Erziehungs-/Kindergeld) sind geschlechtsneutral.

Viele Grüße Thea

Für das Problem des Geburtenrückgangs gibt es nicht nur einen
einzigen Grund. Das ist ein enges Zusammenspiel
vieler Faktoren.

die viele nicht verstehen geschweige denn durchschauen!

Warum ist denn das Thema eigenartigerweise bei den WK2 verlierern Japan und Dt. identisch dagegen bei den (auf annähernd gleichem Lebensniveau lebenden WK2 Gewinnern (Russland USA, Frankreich und bes. England) unbekannt!?

Dann glaubst Du sicherlich auch noch, daß die Politik von gewählten PÜolitikern gemacht wird!

Gruß
elite

Moin,

[…]Das ist ein enges Zusammenspiel vieler Faktoren.

die viele nicht verstehen geschweige denn durchschauen!

Also was denn jetzt? Zuerst hast du von einem einzigen
Grund gesprochen. Jetzt gibst du mir indirekt recht, daß
es eben doch mehrere Gründe gibt.

Warum ist denn das Thema eigenartigerweise bei den WK2
verlierern Japan und Dt. identisch dagegen bei den (auf
annähernd gleichem Lebensniveau lebenden WK2 Gewinnern
(Russland USA, Frankreich und bes. England) unbekannt!?

Da du weiter oben in deinem Posting von der gesetzlich
fixierten Benachteiligung des Mannes auf Geburtenquote,
Rentenproblematik etc. geschlossen hast, weiß ich jetzt
nicht genau welches Thema du konkret meinst.
Rentenproblematik in Rußland kann gar keine Problematik sein,
denn die 5 Euro die die Rentner vermutlich im Monat bekommen
kann man nicht ernsthaft als Rente bezeichnen.

Falls du von Geburtenrate sprichst: USA hat eine sinkende
Geburtenrate (http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/08/04/144a0804…), darüberhinaus
muß man bedenken, daß USA ein Einwanderungsland ist.
Zeitweise hat man ein 1%iges Bevölkerungswachstum, das aber
zum größten Teil auf Zuwanderung fußt und nicht ausschließlich
auf einer hohen Geburtenrate. Auch die Geburtenrate von Japan
und GB scheint mir nicht so wahnsinnig toll im Vergleich zu
Deutschland, jedenfalls nicht so toll wie du das versuchst
darzustellen (J ~9/1000, GB ~10/1000, GER ~8/1000)

Dann glaubst Du sicherlich auch noch, daß die Politik von
gewählten PÜolitikern gemacht wird!

Du solltest nicht zuviel Verschwörungstheorien lesen, sondern
deine Meinung mittels zugänglicher Fakten prüfen.

Und was ich glaube oder nicht, das weißt du nicht :wink:

Grüße, René

Wenn das hilft streichen wir das aus dem Grundgesetz.
Machen halt etwas Gleichweriges für Eltern.
Ach, so einfach währen Renes Probleme gelöst

*smiles*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da ist kein Widersruch.
es geht nicht um
(vor dem Gesetz)
gleichbereichtige Frauen,
die plötzlich bevorzugt werden,
es geht nur um Mütter,
insbsondere die, die aus
der gegebenen Umgebung heraus
nicht genug Unterstützung haben,
das muss der Staat und die Gemeinschaft helfen,
über die Grundrechte hinaus.

Vielen Dank @all
und insbesondere an Dea.

Eure Antworten haben mir sehr geholfen. Danke.
________
mfg Torx