Grundgesetz Änderungen

Wie oft wurde das Grundgesetz eig. schon geändert, bzw. besser ausgedrückt „verbessert“ seit der Verkündung?
Was wurde Verändert/„verbessert“?
Und wenn ja, wie konnte man das bewerkstelligen, da es ja nach Art.1 heißt: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Außerdem eine kleine Frage nebenbei: Wäre Mobbing nicht ein Bruch gegen Art.1, da ja die Menschenwürde der gemobbten Person verletzt werden und bei Internetmobbing sogar noch Art.5 verletzt wird?

Wie oft wurde das Grundgesetz eig. schon geändert, bzw. besser
ausgedrückt „verbessert“ seit der Verkündung?
Was wurde Verändert/„verbessert“?
Und wenn ja, wie konnte man das bewerkstelligen, da es ja nach
Art.1 heißt: Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.

http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grun…

Hi, da nach zu lesen. Das wurde in den 50 Jahren schon so oft geändert, das dass noch nichtmal d. Amis bei Ihrer Verfassung in über 200 Jahren geschafft haben.
MfG ramses90.

Außerdem eine kleine Frage nebenbei: Wäre Mobbing nicht ein
Bruch gegen Art.1, da ja die Menschenwürde der gemobbten
Person verletzt werden und bei Internetmobbing sogar noch
Art.5 verletzt wird?

Hallo,

Außerdem eine kleine Frage nebenbei: Wäre Mobbing nicht ein
Bruch gegen Art.1, da ja die Menschenwürde der gemobbten
Person verletzt werden und bei Internetmobbing sogar noch
Art.5 verletzt wird?

das Grundgesetz regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, nicht aber zwischen Bürger und Bürger.

.m

Hi,

Wie oft wurde das Grundgesetz eig. schon geändert, bzw. besser
ausgedrückt „verbessert“ seit der Verkündung?

Recht häufig, die einzelnen Änderungen habe ich jetzt aber nicht parat.

Was wurde Verändert/„verbessert“?

Wie gesagt, so einiges (zB. Asylrecht, Wehrrecht, Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern, etc.).

Und wenn ja, wie konnte man das bewerkstelligen, da es ja nach
Art.1 heißt: Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.

Warum sollte das dagegen stehen? Was jeweils gerade in der Verfassung steht, bindet die 3 Gewalten, das bedeutet aber nicht, dass die Legislative die Inhalte der Verfassung nicht ändern kann.

Außerdem eine kleine Frage nebenbei: Wäre Mobbing nicht ein
Bruch gegen Art.1, da ja die Menschenwürde der gemobbten
Person verletzt werden und bei Internetmobbing sogar noch
Art.5 verletzt wird?

Nein, da Mobbing per Definition nicht durch den Staat, sondern andere Bürger vorgenommen wird und das Grundgesetz nur den Staat bindet.

Gruß
Dea

Wie oft wurde das Grundgesetz eig. schon geändert, bzw. besser
ausgedrückt „verbessert“ seit der Verkündung?

sehr oft…

Was wurde Verändert/„verbessert“?

bestehende Artikel die nicht der unveränderlichkeitsklausel unterliegen.

Und wenn ja, wie konnte man das bewerkstelligen, da es ja nach Art.1
heißt: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes
Recht.

Na und? Heisst ja nicht dass man die Spielregeln nicht verändern kann… und ja… das hatte durchaus auswirkungen auf die gängige Rechtsprechung und andere Gesetze.

Außerdem eine kleine Frage nebenbei: Wäre Mobbing nicht ein Bruch
gegen Art.1, da ja die Menschenwürde der gemobbten Person verletzt
werden und bei Internetmobbing sogar noch Art.5 verletzt wird?

auch nur so nebenbei… da das GG das Verhältnis Staat-Bürger regelt, wäre das nur ein Thema wenn du vom Staat gemobbt würdest. Meine Schreiben die ich so vom Finanzamt erhalte gehen zwar subjektiv in diese Richtung^^ aber objektiv dürfte da kein Mobbing vorliegen.

da es ja nach
Art.1 heißt: Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.

Hallo!
Diese „nachfolgenden Grundrechte“ folgen in den Artikeln 2-19. Dann ist der Abschnitt „I. Die Grundrechte“ zuende. Aber, so Art. 19, auch schon diese Grundrechte können „durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden“.
Hannes

Jedoch Art 19.2:

„In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Hi,

Außerdem eine kleine Frage nebenbei: Wäre Mobbing nicht ein Bruch
gegen Art.1, da ja die Menschenwürde der gemobbten Person verletzt
werden und bei Internetmobbing sogar noch Art.5 verletzt wird?

auch nur so nebenbei… da das GG das Verhältnis Staat-Bürger :regelt, wäre das nur ein Thema wenn du vom Staat gemobbt :würdest. Meine Schreiben die ich so vom Finanzamt erhalte :gehen zwar subjektiv in diese Richtung^^ aber objektiv :dürfte da kein Mobbing vorliegen.

Wo steht das?
Die Grundrechte sind allgemein gültiges Recht, auf das man sich immer berufen kann.

Zusätzlich greifen je nach Fall §185 bis §189 StGB.