Grundgesetz und Existenzrecht Israels

Hallo,

diese Frage könnte man sicher genausogut im NO-Brett stellen. Aber ich denke sie passt hier besser:

Es war ja in letzter Zeit immer mal wieder davon die Rede in diesen Einbürgerungstest die Frage nach dem Existenzrechts Israels. Wer von Euch kann mir schlüssig begründen, dass das Existenzrecht Israels irgendwas mit der deutschen Staatsbürgerschaft zu tun hat? Soweit ich weiss, ist die deutsche Staatsbürgerschaft an die Treue zum Grundgesetz gebunden, was ich gut finde(!). Welcher Artikel des Grundgesetzes wird nun verletzt, wenn man das Existenzrecht Israels anzweifelt? Nota bene: Anzweifelt, nicht aktiv (am Ende noch mit Waffengewalt) beseitigen will.

Grüße,

Anwar

Hallo,

der Regierungssprecher sagte neulich schonungslos, ich erwähnte es bereits zweimal, das Existenzrecht Israels ist die Staatsraison der BRD. Es ist mithin dem Grundgesetz, dem Rechtsstaatsprinzip, den Menschenrechten, der Daseinssicherung der Bevölkerung Deutschlands usw. übergeordnet.
Deine Frage nach greifbaren Rechtsnormen trifft also ins Leere.

lG

w

Hi,

Wer das Existenzrecht irgend eines Landes bezweifelt hat in Deutschland nicht verloren.

Wer das Existenzrecht Israels bezweifelt hat in Deutschland
überhaupt nichts verloren.

nicki

Hallo,

Wer das Existenzrecht irgend eines Landes bezweifelt hat in
Deutschland nicht verloren.

Die Frage war, warum? Mit welcher Rechtsnorm willst Du das begründen? Ist ja gut und schön, dass Du das so empfindest, aber „Empfindungen“ sind kein guter Wegweiser für einen Rechtsstaat.

Wer das Existenzrecht Israels bezweifelt hat in Deutschland
überhaupt nichts verloren.

Das entscheidest eben NICHT Du.

Grüße,

Anwar

Hallo,

der Regierungssprecher sagte neulich schonungslos, ich
erwähnte es bereits zweimal, das Existenzrecht Israels ist die
Staatsraison der BRD. Es ist mithin dem Grundgesetz, dem
Rechtsstaatsprinzip, den Menschenrechten, der Daseinssicherung
der Bevölkerung Deutschlands usw. übergeordnet.

Und das von einem Journalisten… naja. Ich hoffe ich brauche Dir nicht wirklich zu erzählen, dass der Regierungssprecher Teil der Exekutive, die Frage aber eine der Judikative ist.

Grüße,

Anwar

Hallo,

also aus rein verfassungsrechtlicher Sicht ist die Sache recht klar.

Stellt man das Existenzrecht des Staates Israel in Frage, weil man zB. der Ansicht ist, dass die völkerrechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben seien, es also um eine Kritik an den politischen Gegebenheiten geht, dann ist das nicht im Ansatz ein Verstoß gegen die Verfassung, denn diese enthält hierzu nichts.

Stellt man jedoch das Existenzrecht aus anderen heir nicht näher zu definierenden Aspekten in Frage, so kann man schnell mit § 130 StGB in Konflikt kommen.

Gruß
Dea

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Hallo,

also aus rein verfassungsrechtlicher Sicht ist die Sache recht
klar.

Ja, genau so, wie Du es schilderst, sehe ich es auch. Traurig, dass es die Politik offensichtlich anders sieht.

Grüße,

Anwar

Hallo

Ja, genau so, wie Du es schilderst, sehe ich es auch. Traurig,
dass es die Politik offensichtlich anders sieht.

Naja, das sind natürlich politische Aussagen, die man halt einfach nicht so juristisch werten darf. Es geht einfach um darum, dass der Staat sich halt offiziell hierzu bekennt. Und ob man das nun politisch richtig oder falsch findet, ist dann eine ganz andere Frage.
Dea

Hallo,

Naja, das sind natürlich politische Aussagen, die man halt
einfach nicht so juristisch werten darf. Es geht einfach um
darum, dass der Staat sich halt offiziell hierzu bekennt. Und
ob man das nun politisch richtig oder falsch findet, ist dann
eine ganz andere Frage.

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Exekutive sich zum Existensrechts Israels „bekennt“. Nur ist IMHO (vielleicht klärst Du mich auf, das meine Meinung falsch ist) die Staatsbürgerschaft nur an das Grundgesetz gebunden (und selbst da nur an Teile, sonst könnte man das Grundgesetz schließlich nie ändern!). Wenn man jetzt also postuliert, dass das Existenzrecht Israels zur Staatsbürgerschaft dazu gehört, betritt man eindeutig den Bereich der Legislative oder der Judikative und dann kann es die Bundesregierung nicht einfach so „von oben herab“ bestimmen.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

für mich wäre in diesem Zusammenhang zu hinterfragen, in wieweit internationale Verpflichtungen - die sich zumindest indirekt auch aus dem GG ergeben, hier zählend wären.

Beispielsweise:
§24 (1): Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
§25: Die allgemeinen Regeln des Völkerechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes
etc.

Wenn ich jetzt z.B. die Charta der Vereinten Nationen beiziehe, wird in Artikel 1 die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker als Ziel genannt. Unter diesen Voraussetzungen wäre es für mich schwer vorstellbar, Deutscher zu sein und gleichzeitig das Existenzrecht Israels zu bezweifeln.

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

vielen Dank für die wirklich gute und fundierte Antwort. Ich kann mich der Argumentation zwar nicht wirklich anschließen (denn immerhin lässt selbst das Völkerrecht eine Diskussion zu, wie, ob und unter welchen Umständen eine Staatsneugründung zulässig ist), aber ich finde sie dennoch solide und durchaus nachvollziehbar. Es sollte mehr Beiträge wie diesen geben, anstatt nur subjektive Hetze, die einem hier sonst so begegnet.

Grüße,

Anwar

Führe den den § 130 „Volksverhetzung“ zu Gemüte.

Führe den den § 130 „Volksverhetzung“ zu Gemüte.

Hatten wir schon geklärt: In 130 ist von Personen die Rede, „Israel“ ist keine Person. Darüber hinaus ist das ein Pragraph aus dem Strafgesetzbuch, kein Artikel aus dem Grundgesetz.

Anwar

Hallo Nicki

Hi,

Wer das Existenzrecht irgend eines Landes bezweifelt hat in
Deutschland nicht verloren.

Das ist doch mal ein Wort! Ohne den von der UNO dorthingebastelten Staat Israel gäbs den ganzen Trubble nämlich vielleicht gar nicht.

nicki

LG
Mikesch

Hi,

Und das von einem Journalisten… naja. Ich hoffe ich brauche
Dir nicht wirklich zu erzählen, dass der Regierungssprecher
Teil der Exekutive, die Frage aber eine der Judikative ist.

Ich dachte immer ein regierungssprecher spreche für die regierung. Das wär’ dann doch wohl die Legislative

LG Alex:smile:

p.s.: Ansonsten finde ich die begründung von wegen „übergeordnet“ nicht sonderlich passend zur frage. Denn, wo kein gesetz, da keine strafe…

Hallo,

Ich dachte immer ein regierungssprecher spreche für die
regierung. Das wär’ dann doch wohl die Legislative

Das ist jetzt ein Witz,…hoffe ich mal ehrlich!

Hallo!

Ich dachte immer ein regierungssprecher spreche für die
regierung. Das wär’ dann doch wohl die Legislative

Richtig. Die Regierung macht die Gesetze, das Parlament spricht Recht und die Gerichte führen die Gesetze aus, die von der Regierung kommen. So einfach kann die Gewaltenteilung sein, wenn man sich von althergebrachten Dogmen löst.

Florian.

Hallo,

Ich dachte immer ein regierungssprecher spreche für die
regierung. Das wär’ dann doch wohl die Legislative

Das ist jetzt ein Witz,…hoffe ich mal ehrlich!

Ich glaube leider nicht. Erstaunlich, mit wie wenig Wissen man heutzutage das Abitur erwerben kann. Da möchte ich meins schon fast wieder zurückgeben…

Grüße,

Anwar

PS (für den Original-Poster):http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung

Möbelwagenkarawane …

Wer das Existenzrecht irgend eines Landes bezweifelt hat in
Deutschland nicht verloren.

(ich vermute mal, es war „nicht s verloren“ gemeint; ein Komma stünde dem Satz auch sicherlich gut. Wie beruhigend, dass die Hüter des öffentlichen Gewissens schon daran scheitern, eine populistische Floskel richtig zu formulieren.)

Dann laßt uns schon mal die Möbelwagen bestellen. Denn alle diejenigen, die ein autonomes Baskenland, Kurdistan, Ost-Timor, Sealand oder was auch immer für nicht zwingend notwendig halten, werden dann ja künftig aussiedeln müssen. Oder sind auch unter den „Ländern“ einige gleicher als gleich?

Hallo Anwar,

vielen Dank für die wirklich gute und fundierte Antwort.

Danke für die Blumen, ich bemühe mich:wink:

Ich
kann mich der Argumentation zwar nicht wirklich anschließen
(denn immerhin lässt selbst das Völkerrecht eine Diskussion
zu, wie, ob und unter welchen Umständen eine Staatsneugründung
zulässig ist)

Nun gut, hier lässt sich fragen, ob tatsächlich eine Gründung von 1948 noch als „Neugründung“ gelten kann. Ich halte hier die Realität des Faktischen für ziemlich bestimmend …
Aber zugegeben, das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ ist durchaus dehnbar. Was beinhaltet es in Bezug auf die Rechte anderer Völker, und vor allem: Was ist überhaupt ein Volk?

Grüße
Jürgen